Gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schwienpest (ASP) gilt in der infizierten Zone (Sperrzone II) ein striktes Wegegebot. Wer in den betroffenen Gebieten abseits von befestigen Waldwegen oder gekennzeichneten Wander-, Rad- oder Reitwegen unterwegs ist – etwa um Pilze oder Esskastanien zu sammeln – riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Auch Schnitzeljagden, Geocaching und die Nutzung von Mountainbike-Trails sind entsprechend der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises nicht erlaubt; Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Störung von Wildschweinen vermeiden
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, „die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, so die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.
Wer Pilze sammeln möchte, sollte deshalb vorher genau prüfen, ob sich das Sammelgebiet nicht in einer ASP-Sperrzone befindet. Schilder an den Waldeingängen machen darauf aufmerksam (siehe Übersichtskarte).