Die Tierseuche ASP ist eine anzeigepflichtige und tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Menschen und andere Tiere können sich nicht mit dem Virus infizieren. Auch der Verzehr von Fleisch infizierter Tiere ist für Menschen jeden Alters ungefährlich.
„Daher darf Schweinefleisch und Wildbret vom Wildschwein nach wie vor bedenkenlos auf den Esstisch“, so Doreen Kuss, Gesundheits- und Ordnungsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises. Unabhängig von der ASP sollte beim Zubereiten beachtet werden, dass die Kühlkette eingehalten, das rohe Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln gelagert und bei der Zubereitung auf über 70 Grad Celsius erhitzt wird.
Sperrzonen im Rhein-Neckar-Kreis
Aufgrund des Fundes eines infizierten Wildschweins im Kreis Bergstraße ist zwischenzeitlich im Rhein-Neckar-Kreis und in Mannheim eine Pufferzone – sogenannte Sperrzone I - sowie eine infizierte Zone, auch als Sperrzone II bekannt, errichtet worden.
Was bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger?
Infizierte Zone:
In der infizierten Zone gelten im wesentlichen Beschränkungen für die Jägerschaft sowie schweinehaltende und andere landwirtschaftliche Betriebe.
In dieser Zone müssen aber auch Bürgerinnen und Bürger auf einiges achten:
„In diesem Gebiet sind Hunde außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile unbedingt an der Leine zu führen“, appelliert Doreen Kuss an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Dies dient dazu, das Wild nicht aufzuschrecken – damit soll also die Gefahr der Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden.
Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zone auch nur befestigte Waldwege oder gekennzeichnete Rad-, Reit- und Wanderwege nutzen – der Spaziergang über den sogenannten Trampelpfad quer durch den Wald ist also nicht mehr möglich. Ebenso nicht mehr möglich ist in diesen Bereichen das Geocaching oder auch andere Schnitzeljagden. Auch Mountainbike-Fahrende müssen mit Einschränkungen rechnen.
Pufferzone:
In dieser Zone sollen lokal begrenzt intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bürgerinnen und Bürger sind in dieser Zone von den Maßnahmen indes kaum betroffen. Die Maßnahmen richten sich hier im Wesentlichen an die Jagdausübungsberechtigten sowie landwirtschaftliche Betriebe.