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Sitzungsbericht

 

 

Sitzungsbericht

zu den Verhandlungen des Gemeinderates am 14. Mai 2024

- öffentlich -

 

Nach sechs Baugesuchen behandelte der Gemeinderat die folgenden Themen:

 

Sanierung Lichthof Hagenschießhalle

Die im Lichthof der Hagenschießhalle befindliche Holzterrasse ist morsch und kann nicht mehr betreten werden. 

Der Verwaltung liegen derzeit zwei Angebote für den Neuaufbau der Terrasse in Holz vor. Für den Neubau der Hagenschießhalle hat die Gemeinde einen Holzbaupreis erhalten, aus diesem Grund wurde auch keine andere Ausführungsart z. B. Metall angefragt.

Bieter A

Bieter B

 

 

Baukosten für Unterkonstruktion und Terrassenbelag in Bangkirai

Baukosten für Unterkonstruktion und Terrassenbelag in Lärche

24.494,48

25.724,04 €

 

 

Alternativposition für Aluprofil, um Schrauben in der Unterkonstruktion zu vermeiden

Ohne Aluprofil

2.403,00 €

 

 

 

Gesamt: 26.837,12 €

Gesamt: 25.724,04 €

 

 

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt sich die Vergabe an Bieter A. Das Tropenholz Bankirai ist länger haltbar. Auch das Anbringen der Aluprofile ist sinnvoll, da hierdurch die Unterkonstruktion zusätzlich geschützt wird. Diese Variante entspricht dann nicht der günstigsten, jedoch der Variante mit einer höheren Lebensdauer.

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an Bieter A inklusive der Aluprofile zu vergeben. Jedoch soll er bei der Ausführung heimisches Holz statt Bankirai verwenden. 

 

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Anpassung an § 19 Abs. 4 GemO
- Änderung der Beträge

Die Satzung der Gemeinde Wimsheim über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde zuletzt am 28.05.2019 geändert und trat zum 01.07.2019 in Kraft. Damals neu aufgenommen wurde bei der Aufwandsentschädigung der monatliche Grundbetrag in Höhe von 10 Euro je Monat. Die Höhe des Sitzungsgelds blieb unverändert bei 40 Euro je Sitzung des Gemeinderats.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind in der Satzung noch die Anpassungen an den neuen § 19 Abs. 4 GemO vorzunehmen. Diese Regelung betrifft die Erstattung von Aufwendungen für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Hierbei hat die Gemeinde ein Wahlrecht den Erstattungssatz mittels Stundenbetrag festzulegen oder den jeweils gültigen Mindestlohn zugrunde zu legen. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich hier der Mindestlohn an, dies vermeidet Anpassungen an der Satzung in der näheren Zukunft. Diese Regelung ist im § 5 der Satzung nunmehr aufgenommen.

Die Verwaltung schlug vor, die monatliche Aufwandsentschädigung auf 30 Euro je Monat anzupassen. Die Entschädigung je Sitzung soll unverändert bei 40 Euro bleiben. Mit dieser Erhöhung der Monatspauschale soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass neben der eigentlichen Sitzung sowohl die Vorbereitung auf diese, als auch die Teilnahme an repräsentativen Terminen und Veranstaltungen gewürdigt wird. Im Vergleich mit anderen Gemeinden liegt Wimsheim mit den neuen Zahlen im Mittelfeld.

Der Gemeinderat beschloss die Änderungen mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Ein Antrag, die Entschädigung auf alter Höhe zu belassen und nur die Anpassung an § 19 Abs. 4 vorzunehmen, fand keine Mehrheit.

 

Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu
- Weisungsbeschluss bezüglich der Vergabe der innerörtlichen Betriebsführung

Die Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wimsheim und Wurmberg sowie die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co.KG bilden den Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu. Gemeinsam betreiben sie die Wasserversorgungs- und -gewinnungsanlagen, sowie mit der letzten Satzungsänderung auch die Ortsnetze in den beteiligten Gemeinden.

Ziel der Verbandsgründung war ursprünglich nur, langfristig die Trinkwasserversorgung im Heckengäu zu sichern und die Anlagen der Gemeinden strategisch zusammenzuführen und zu sanieren. Die Ortsnetze waren nicht Teil des Konzepts. Betrieben wurden sie zu diesem Zeitpunkt durch den Bauhof Friolzheim bzw. den Zweckverband Bauhof Heckengäu.

Den ersten Schritt Richtung Vergabe der Betriebsführung für die Ortsnetze machte die Gemeinde Friolzheim durch Abschluss eines Betriebsführungsvertrags mit der SWP im Jahr 2022, damals noch ohne Beteiligung des Zweckverbands. Da jedoch auch im ZV Bauhof Heckengäu das notwendige Fachwissen für den Netzbetrieb durch Renteneintritt wegfallen wird, wurden im Jahr 2023 die Weichen für eine gemeinsame Vergabe der Betriebsführung für alle Ortsnetze gestellt. Dazu war eine Änderung der Verbandssatzung notwendig, die die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 28.11.2023 beschlossen hat. Danach übernimmt das Verbandsmitglied SWP die Betriebsführung künftig auch für die Ortsnetze in den Verbandsgemeinden.

Im Frühjahr 2024 wurden im Verwaltungsrat des Zweckverbands Entwürfe für den Betriebsführungsvertrag verhandelt und nachgebessert. Außerdem wurden Verbesserungsvorschläge aus den Erfahrungen der Friolzheimer Verwaltung und des ZV Bauhof Heckengäu mit aufgenommen, um zusätzliche Klarheit zu schaffen. Der daraus entstandene Vertrag entspricht sowohl inhaltlich als auch finanziell den Vorstellungen des Verwaltungsrats. 

Für die Gemeinden Mönsheim, Wimsheim und Wurmberg entstehen durch den Betriebsführungsvertrag Kosten i.H.v. je 60.000,00 € netto pro Jahr, im Gegenzug entfallen die Anteile der Wasserversorgung an der Betriebskostenumlage des ZV Bauhof Heckengäu. Für die Gemeinde Friolzheim betragen die Kosten aufgrund des längeren Leitungsnetzes 77.000,00 € netto pro Jahr, wobei der bisherige Betriebsführungsvertrag dafür entfällt.

Gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) können die Verbandsmitglieder ihren Vertretern in der Verbandsversammlung Weisung hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens bei den dort zu fassenden Beschlüssen erteilen. Die Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Ausübung des Weisungsrechts obliegt dem Gemeinderat. In der Praxis erfolgen Weisungsbeschlüsse vor allem bei grundsätzlichen Weichenstellungen innerhalb eines Zweckverbands. Auch wenn die Verbandsversammlung mit der Satzungsänderung des Wasserzweckverbands bereits die Vergabe der Betriebsführung der Ortsnetze beschlossen hat, soll der Gemeinderat an dieser weitreichenden und strategischen Entscheidung für die Wimsheimer Wasserversorgung beteiligt werden.

Der Gemeinderat beschloss, in der Verbandsversammlung dem Vertrag zuzustimmen. Die tatsächliche Vergabe erfolgt dann durch die Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung am 06.06.2024

 

Annahme von Spenden durch die Gemeinde –
Beschluss des Gemeinderates nach § 78 (4) GemO

Bei der Gemeindeverwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

 

Michael Böhringer

für die Grundschule Wimsheim

250,00 € am 18.03.2024

 

Eltern der Grundschule Wimsheim

für die Grundschule Wimsheim

2.519,70 € am 21.03.2024

 

Landfrauen Wimsheim

für die Grundschule Wimsheim

250,00 € am 10.04.2024

 

Carne Diem neV

für die Grundschule Wimsheim

255,00 € am 11.04.2024

 

Der Gemeinderat nahm die Spenden an. 

 

Bekanntgaben und Verschiedenes

a) Teilregionalplan Windkraft des Regionalverbands Nordschwarzwald

In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde die Stellungnahme der Gemeinde Wimsheim zum Teilregionalplan Windkraft des Regionalverbands Nordschwarzwald beraten. In der Sitzung wurde nachgefragt, ob bekannt ist, wie viele Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind. Von Seiten des Regionalverbands wurde mitgeteilt, dass ca. 15.000 Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle eingegangen sind. Das Gebiet des Regionalverbands umfasst 70 Städte und Gemeinden mit rund 600.000 Einwohnern

 

b) Verbandsversammlung Schulverband Heckengäu vom 25.04.2024

Am 25.04.2024 fand im Bürgersaal in Wiernsheim die Verbandsversammlung des Schulverbands Heckengäu statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren die Beratung und Beschlussfassung zu den Jahresabschlüssen für die Jahre 2020 und 2021. Des Weiteren wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 verabschiedet.

 

c) Termine

09.06.2024  Europa- und Kommunalwahl

25.06.2024  18 Uhr Sitzung des Gemeinderats

 

Einwohnerfrageviertelstunde

Aus der Einwohnerschaft kamen Fragen zu folgenden Themen:

  • Bauablauf der Kita-Erweiterung
  • Mitgliedschaft der Gemeinde Friolzheim im Schulverband