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Entführungsprozess

Studentin mutmaßlich entführt - Anwalt weist Vorwürfe zurück

Mutmaßliche Enführung einer Studentin: Einen jungem Mann aus Baden-Württemberg wird der Prozess gemacht (Foto aktuell)

Christian Böhmer/dpa

Mutmaßliche Enführung einer Studentin: Einen jungem Mann aus Baden-Württemberg wird der Prozess gemacht (Foto aktuell)

Ein 23-Jähriger steht vor Gericht, weil er eine Studentin aus Berlin in den Schwarzwald entführt und dort in einer Wohnung tagelang festgehalten und mehrfach vergewaltigt haben soll. Der Angeklagte habe die damals 18-Jährige mit einer Schreckschusspistole bedroht, lautete ein Vorwurf bei der Prozesseröffnung vor dem Landgericht im badischen Offenburg.

Der 23-Jährige äußerte sich vor Gericht zwar zu seinem Lebenslauf, nahm aber zunächst selbst nicht zu den Vorwürfen Stellung. Einer seiner Verteidiger machte deutlich, dass er einen Freispruch anstrebe: Der Angeklagte habe die Frau aus Berlin nicht entführt und auch nicht sexuell genötigt, argumentierte der Anwalt vor Gericht. Eine Schreckschusspistole habe der Tatverdächtige bei dem Berlin-Besuch im Februar gar nicht dabeigehabt. 

Der Verdächtige, ein Deutscher, sitzt in Untersuchungshaft. Er wurde mit Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Der Mann muss sich in dem Prozess, der bis Ende Oktober dauern soll, unter anderem wegen Geiselnahme und mehrfacher schwerer Vergewaltigung verantworten, wie das Gericht mitteilte. Dem gelernten Landwirt aus dem badischen Lahr droht nach Angaben der Anklagebehörde eine Haftstrafe zwischen 5 und 15 Jahren.

Was ergaben die Ermittlungen?

Ermittlungen zufolge hatten sich die beiden während eines Urlaubs auf Mallorca kennengelernt und eine Beziehung begonnen. Sie verabredeten sich in der Wohnung der 18-Jährigen in Berlin, von der aus der Mann sein gefesseltes Opfer mit seinem Auto in den Schwarzwaldort Steinach verschleppt haben soll. 

Der junge Mann habe eine dauerhafte Trennung von der Frau nicht hinnehmen wollen und die Entführung geplant, hieß es in der Anklage. So sei der Raum in der Schwarzwälder Wohnung gefängnisartig hergerichtet worden. Die Frau sei im Februar erst zwei Tage nach der Entführung von der Polizei befreit worden. Die Verteidigung argumentierte, es gebe ein Video aus einem Offenburger Drogeriemarkt, das während der Tatzeit aufgenommen worden sei - es zeige beiden händchenhaltend. 

«Das Verfahren ist kein einfaches Verfahren», sagte der Vorsitzende Richter Matthias Eckelt. Es könne eine Lage geben, in der Aussage gegen Aussage stehe. In dem Prozess soll auch eine Psychologin zu Wort kommen.