Demnach gelten zunächst folgende Regeln der aktuell geltenden Alarmstufe I.
- 3G für sämtliche Lehrveranstaltungen, nicht nur für die zwingend in Präsenz durchzuführenden
- Tagesaktuelle Testnachweise nicht immunisierter Studierender
- FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern
- Vollkontrolle bei Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden
- Stichprobenkontrollen von mindestens 10 Prozent bei größeren Veranstaltungen
- 3G-Regel in Mensen und Cafeterien
Die Alarmstufe I gilt bei einer landesweiten Intensivbetten Auslastung (AIB) von mehr als 390 COVID-19-Patient*innen oder einer 7-Tages-Hospitalisierungsrate über 3,0.► Die aktuellen Werte gibt's täglich hier