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Schiffsunglück in Iffezheim

Urteil gegen Steuerfrau in Kehl: Berufung der Verteidigung

Die Verteidigung geht nach dem Urteil gegen die Steuerfrau des Unglücksschiffs an der Schleuse Iffezhiem in Berufung. (Archivbild)

Philipp von Ditfurth/dpa

Die Verteidigung geht nach dem Urteil gegen die Steuerfrau des Unglücksschiffs an der Schleuse Iffezhiem in Berufung. (Archivbild)

Die Steuerfrau eines Rheinschiffs hat nach Auffassung eines Gerichts getrunken und einen schweren Unfall an einer Schleuse verursacht - nach dem Urteil im Strafprozess gegen die 50-Jährige hat nun die Verteidigung Berufung eingelegt. Wie das Amtsgericht im badischen Kehl als zuständiges Schifffahrtsgericht auf Anfrage weiter mitteilte, ist die nächste Instanz das Oberlandesgericht Karlsruhe als sogenanntes Schifffahrtsobergericht.

Die Steuerfrau des Güterschiffs «La Primavera» war vor einer Woche in Kehl zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 50-Jährige habe die Havarie an der Rheinschleuse Iffezheim verursacht, weil sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei, hatte das Gericht geurteilt. 

Verletzt wurde bei Unfall vor gut einem Jahr niemand, das riesige Tor einer Schleusenkammer wurde bei dem heftigen Aufprall aber zerstört. An der Anlage im Kreis Rastatt entstand laut Anklagebehörde ein Schaden von rund 2,5 Millionen Euro. Das Schiff war laut Zeugen ungebremst auf die Schleuse gefahren. 

Die Verteidigung plädierte im Prozess auf Freispruch. Die in den Niederlanden lebende Frau stand wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs vor Gericht. Sie sagte vor Gericht aus, sie sei damals bewusstlos gewesen.

Die Steuerfrau des Güterschiffs «La Primavera» war vor einer Woche in Kehl zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Archivbild)

Philipp von Ditfurth/dpa

Die Steuerfrau des Güterschiffs «La Primavera» war vor einer Woche in Kehl zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Archivbild)
Die 50-Jährige habe die Havarie an der Rheinschleuse Iffezheim verursacht, weil sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei, hatte das Gericht geurteilt. (Archivbild)

Philipp von Ditfurth/dpa

Die 50-Jährige habe die Havarie an der Rheinschleuse Iffezheim verursacht, weil sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei, hatte das Gericht geurteilt. (Archivbild)
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