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Verschiebung der Sperrzeit zur Aufbringung von Düngemitteln im Landkreis Waldshut

Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff dürfen neu vom 15. November 2024 bis einschließlich 14. Februar 2024 nicht auf Grünland und Dauergrünland im Landkreis Waldshut ausgebracht werden. 

 

Normalerweise gilt das Verbot der Ausbringung für diese Düngemittel vom 1. November bis 31. Januar. Aufgrund der Witterung wurde der Zeitraum nun um zwei Wochen verschoben. Die Verschiebung gilt ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen (§ 6 Abs. 10 DüV) und nicht für Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau.
 

Die Allgemeinverfügung gilt nur innerhalb des Landkreises Waldshut, mit Ausnahme der Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten sowie von Nitratgebieten.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie online unter: www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen/