Merken

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Heiningen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Bekanntmachung

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen liegt in der Zeit von Montag, 12. Juni 2023, bis einschließlich Montag, 19. Juni 2023, im Bürgermeisteramt Heiningen, Hauptstraße 30, 73092 Heiningen, Zimmer 34 zu jedermanns Einsicht auf. Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist bis einschließlich 26.06.2023 kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Heiningen, Hauptstraße 30, 73092 Heiningen Einspruch erhoben werden.

 

Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) entweder nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

 

Bürgermeisteramt Heiningen, den 7. Juni 2023

 

Norbert Aufrecht

Bürgermeister