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Mann mit Waffe bedroht und festgehalten?

Waldshut-Tiengen: AfD-Lokalpolitikerin legt Rechtsmittel ein

Die Lokalpolitikerin der AfD wurde verurteilt, weil sie einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten haben soll. (Archivbild)

Silas Stein/dpa

Die Lokalpolitikerin der AfD wurde verurteilt, weil sie einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten haben soll. (Archivbild)

Nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe hat eine AfD-Lokalpolitikerin nach Gerichtsangaben Rechtsmittel eingelegt. Die nächste Instanz sei nun das Landgericht Waldshut-Tiengen, teilte das örtliche Amtsgericht auf Anfrage mit. Zuvor berichteten Medien.

Die inzwischen 42-Jährige hatte nach Auffassung des Gerichts einen jungen Mann mit einer Schreckschusswaffe bedroht und festgehalten. Sie müsse wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung 50 Tagessätze à 60 Euro zahlen, hatte das Amtsgericht Anfang des Monats entschieden. Opfer der nächtlichen Bedrohung in der Wohnung der Frau war demnach ein Freund ihres Sohnes.

Die Lokalpolitikerin hatte vor Gericht über ihren Verteidiger die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Anwalt forderte einen Freispruch. Die 42-Jährige ist laut Staatsanwaltschaft «Mitglied des Kreisverbands einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei».

Die Angeklagte bedrohte einem Gericht zufolge einen Freund ihres Sohnes. (Archivbild)

Silas Stein/dpa

Die Angeklagte bedrohte einem Gericht zufolge einen Freund ihres Sohnes. (Archivbild)
Die von einem Gericht geahndete Freiheitsberaubung spielte sich in der Nacht ab. (Archivbild)

Silas Stein/dpa

Die von einem Gericht geahndete Freiheitsberaubung spielte sich in der Nacht ab. (Archivbild)
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