Seit dem 3.4.22 gelten in Clubs und Bars keine Corona-Regeln mehr. Es gibt auch keine Maskenpflicht mehr. Der Betreiber kann aber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und verpflichtende Regeln vorschreiben. Daher sollte man sich z.B. vor dem Besuch erkundigen, ob und wenn ja, welche Regeln gelten.
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► Diese Regeln gelten jetzt in Restaurants
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Die Regeln gültig bis 2. April 2022
Generell gilt:
- In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
- Der/Die Betreiber*in der Einrichtung muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
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Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen.
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Die Umsetzung der Zugangskontrollen.
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Die Umsetzung der Maskenpflicht.
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Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
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Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
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Die rechtzeitige und verständliche Information der Gäste über die geltenden Hygienevorgaben.
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Auf Verlangen müssen die Verantwortlichen das Hygienekonzept der zuständigen Behörde vorlegen und über die Umsetzung Auskunft erteilen.
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Für Beschäftigte gilt die bundeseinheitliche 3G-Regelung am Arbeitsplatz.
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Der/Die Betreiber*in ist für Kontrolle der Genesenen-, Geimpften und Getesteten-Nachweise sowie die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.