In jedem Winter entstehen durch Frost Schäden an Wasserleitungen und Wasserzählern. Um diese Schäden zu vermeiden, möchten wir alle Hauseigentümer oder Hausverwalter bitten, rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz der Wasserleitungen und Wasserzähler zu treffen.
Es sollte in diesem Zusammenhang auch beachtet werden, dass nach der Wasserabgabesatzung der Gemeinde alle Unkosten, die durch Frostschäden an Wasserhausanschlüssen und Wasserzählern entstehen, vom Anschlussinhaber getragen werden müssen.