Merken

Bei allen anderen keine Prüfung mehr

Windräder & Kulturdenkmale in BW: Diese 97 sind geschützt

Windkraftanlage

iStockphoto/Thinkstock

Windkraftanlage

Bei der Planung von Windrädern in der Umgebung von Kulturdenkmalen ist in Zukunft grundsätzlich keine denkmalfachliche Prüfung mehr erforderlich. Nur bei bestimmten Denkmalen, die anhand eines Bewertungsrasters festgelegt werden, ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Ein von der Landesdenkmalpflege neu entwickeltes „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen“ bringt Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen. Das Bewertungsraster bewirkt, dass der sogenannte Umgebungsschutz nach dem Denkmalschutzgesetz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei weit über 99 Prozent der Kulturdenkmale nicht entgegenstehen wird – und dies ohne weitere Prüfung. Nur in Ausnahmefällen wird die denkmalfachliche Zulässigkeit im Einzelfall überhaupt noch geprüft. Damit macht das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) das Maximum möglich, um dem von Bund und Land vorgegebenen 1,8 Prozent-Ziel für Windkraftanlagen gerecht zu werden.

    Objektive und systematische Kriterien

    Baden-Württemberg hat jedoch auch eine Verantwortung für seine Denkmale. Das Bewertungsraster trägt dieser Verantwortung Rechnung – und zwar objektiv und systematisch. Dadurch können die Entscheidungen auch vor Ort vermittelt werden, sodass die Ergebnisse nachvollziehbar sind. Das Bewertungsraster schafft Transparenz und steigert damit die Akzeptanz. Die denkmalfachlichen Belange konzentrieren sich streng auf in höchstem Maße raumwirksame Kulturdenkmale. Das betrifft:

    • Kulturdenkmale mit herausragend exponierter topografischer Lage in der Landschaft, in der Regel Gipfel-, Bergsporn oder Hanglagen
    • Kulturdenkmale als unverzichtbar prägender Bestandteil einer Kulturlandschaft von herausragender landesgeschichtlicher Bedeutung („Landmarkencharakter“)
    • Kulturdenkmale mit in höchstem Maße bestehender Fernwirksamkeit, landschaftlicher Dominanz bzw. Sonderstellung im Landschaftsraum und bedeutenden historischen bzw. aktuellen Sichtbeziehungen
    • Kulturdenkmale von in höchstem Maße landesgeschichtlicher oder touristischer Bedeutung
    • UNESCO-Welterbestätten mit Kern- und Pufferzone sowie Tentativlistenanträge

    In höchstem Maße raumwirksame Kulturdenkmale

    Nach Anwendung des Bewertungsrasters durch das LAD werden denkmalfachliche Belange aktuell sowohl im Hinblick auf den Stand der Technik bei Windenergieanlagen als auch auf den bekannten Bestand der Denkmallandschaft des Landes auf folgende Kulturdenkmale konzentriert:

    Diese 97 Kulturdenkmale sind besonders geschützt

    Das Bewertungsraster wurde durch den mit dem Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften neu erlassenen § 15 Absatz 4 Satz 1 Denkmalschutzgesetz gesetzlich abgesichert sowie verbindlich verankert und wird von den Denkmalschutzbehörden angewendet.

    Weitere Informationen

    Bund und Land haben vorgegeben, dass mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden müssen. Baden-Württemberg will dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2025 erreichen und damit deutlich schneller als das vom Bund vorgegebene zeitliche Endziel im Jahr 2032. Das ist ein ambitioniertes Ziel, dazu muss das bisherige Tempo der Flächenausweisung verdoppelt werden. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat deshalb mit allen zwölf Regionalverbänden eine Planungsoffensive gestartet – eine Art konzertierte Aktion, die es so noch nie gab.

    Um die Regionalverbände in die Lage zu versetzen, dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung zahlreiche fachliche Erleichterungen beschlossen. Alle müssen mitziehen, um das Ziel zu erreichen, und selbstverständlich leistet auch der Denkmalschutz seinen Beitrag. Um möglichst viele Flächen für die Windkraft sichern zu können müssen die Regionalverbände wissen, ob sie in der Umgebung von Denkmalen Vorrangflächen planen dürfen – und wo genau. Diese Informationen liefert das „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen".

    Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
    → Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD)