Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals auf die Pflicht der Anlieger zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege hin. Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang zu beachten:
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet abends um 20 Uhr.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Die Benutzung von auftauenden Streumitteln ist nur im Ausnahmefall erlaubt.
Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger zum Räumen und Streuen verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Auch Gehwege von noch unbebauten Grundstücken sind zu räumen und zu streuen.
Nähere Informationen finden Sie in der Streupflichtsatzung der Gemeinde Simmozheim unter:
www.simmozheim.de/de/Rathaus/Ortsrecht
Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für die tatkräftige Mithilfe und den bürgerschaftlichen Einsatz im Winterdienst.