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OB-Wahl 2025

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber

Die Bewerbungsphase endete am 14. April, 18:00 Uhr. Der Gemeindewahlausschuss hat nun über die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten entschieden. Vom 28. bis 30. April haben diese die Gelegenheit, sich in der Kernstadt, in Maichingen und in Darmsheim der Öffentlichkeit vorzustellen.                                                                                                    

In seiner Sitzung am 16. April 2025 hat der Gemeindewahlausschuss folgende Bewerbungen für die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister zugelassen:

1.    Kleemann, Markus, Bürgermeister, Wohnort Oberstenfeld, geb. 1984
2.    Rosengrün, Lukas, Bürgermeister, Wohnort Ehningen, geb. 1984
3.    Reinhardt, Max, Jurist, Wohnort Sindelfingen, geb. 1999
4.    Dr. Weiss, Norbert, Coach und Mediator, Wohnort Sindelfingen, geb. 1961
5.    Karakas, Cengiz, Technischer Angestellter, Wohnort Sindelfingen, geb. 1977
6.    Miller, Fridi, Familienhelferin, Wohnort Böblingen, geb. 1969
7.    Frank, Klaus, Jurist, Wohnort Sindelfingen, geb. 1964
8.    Ankele, Andreas, In Rente, Wohnort Böblingen, geb. 1957
9.    Skudnik, Aleksander, Betriebswirt, Wohnort Sindelfingen, geb. 1969

Die Kandidatin und die Kandidaten werden in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.

Kandidatenvorstellungen vom 28. - 30. April

Die Kandidatin und die Kandidaten, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurden, haben die Möglichkeit, an den folgenden öffentlichen Vorstellungsveranstaltungen teilzunehmen:

1. Montag, 28. April 2025, 19 Uhr (Saalöffnung um 18:30 Uhr)
In der Kernstadt
Stadthalle, Schillerstraße 23

2. Dienstag, 29. April 2025, 19 Uhr (Saalöffnung um 18:30 Uhr)
Im Stadtteil Maichingen
Bürgerhaus, Sindelfinger Straße 44

3. Mittwoch, 30. April 2025, 19 Uhr (Saalöffnung um 18:30 Uhr)
Im Stadtteil Darmsheim
Turn- und Festhalle, Karlstraße 27

Die Kandidatin und die Kandidaten erhalten jeweils ein Zeitfenster von 20 Minuten. Zunächst haben sie die Möglichkeit, sich mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten der Öffentlichkeit vorzustellen. Im Anschluss hat das Publikum für zehn Minuten die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Reihenfolge der Kandidatenvorstellungen wurde für jeden der drei Termine vom Gemeindewahlausschuss per Losverfahren bestimmt.