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Zuschüsse für mehr Sicherheit im Betrieb

Wer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in seinem Unternehmen verbessern möchte, den unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit Zuschüssen aus einem Gesamtbudget von 1,2 Millionen Euro.

 

Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Kühlkleidung und Sonnenschutzprodukte sind sogar jährlich förderfähig. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maximalförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025.

 

Wichtige Voraussetzung

Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen – sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: portal.svlfg.de

Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung.

 

Alle Infos zu den förderfähigen Produkten gibt es unter:

www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern


 

1. Förderaktion ab 1. Februar 2025, 12:00 Uhr

Produktbezeichnung

 

Maximalförderung
Fang- und Behandlungsstand für Rinder
(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind)
30 %, max. 1.000 Euro

Halsfangrahmen mit Schwenkgitter für Rinder

(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind)

30 %, max. 250 Euro

Kälberfangkorb (K-Box protect)

(nur für Betriebe, die mit Rinderhaltung bei der LBG veranlagt sind)

30 %, max. 600 Euro

Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen

 

30 %, max. 100 Euro

Funkgesteuerte Fällkeile

 

30 %, max. 600 Euro

Kamerabasierte Personenerkennungssysteme

(nach dem Prüfungssatz GS BAU – 71)

30 %, max. 600 Euro

Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät

 

30 %, max. 400 Euro

 

2. Förderaktion ab 1. März 2025, 12:00 Uhr

Produktbezeichnung

 

Maximalförderung

Kühlkleidung 

(Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts)

50 %, max. 800 Euro

Sonnenschutzzelte

(nur für Arbeitgeberbetriebe)

50 %, max. 800 Euro

Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz

 

50 %, max. 800 Euro