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Zweiter Projektaufruf von LEADER Heckengäu für die neue Förderperiode

Projektanträge können bis 7. Oktober 2024 eingereicht werden

Zum zweiten Mal in diesem Jahr gibt es Fördermittel im Rahmen von LEADER Heckengäu. Ab sofort können Projektanträge eingereicht werden. Insgesamt stehen 750.000 Euro EU-Mittel zur Verfügung. Für Fragen rund um Antragstellung und Förderfähigkeit der Projekte steht die LEADER Heckengäu Geschäftsstelle im Landratsamt Böblingen zur Verfügung. Den detaillierten Projektaufruf finden Sie zudem auf der Webseite des Vereins (www.leader-heckengaeu.de). 

Bei LEADER geht es, kurz gesagt, um die Stärkung des ländlichen Raums. Ein LEADER Projekt muss in der Gebietskulisse liegen, mindestens einem der drei Handlungsfelder zuzuordnen sein, auf einem realistischen Zeitplan beruhen und nach der Förderung weiter tragfähig sein. Handlungsfeld 1 ist „Leben und Arbeiten auf dem Land im Einklang von Familie und Beruf“, Handlungsfeld 2 „Kultur und Natur – naturnaher Naherholungstourismus“ sowie Handlungsfeld 3, „Nutzung, Pflege und Schutz von Landschaft und Natur“. 

Im Rahmen dieses Förderaufrufs können Projekte mit förderfähigen Kosten bis 700.000 Euro netto eingereicht werden. Beispielsweise bauliche Maßnahmen von Vereinen, sofern diese der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Es können auch nicht-investive Projekte z. B. Konzeptionen, Veranstaltungen und Ähnliches gefördert werden. 

Über die Auswahl der Projekte entscheidet der Vorstand von LEADER Heckengäu e. V. Am 2. Juli 2024 waren im Rahmen einer Vorstandssitzung in Gechingen 22 Projekte im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets bewilligt worden, einem speziellen Fördertopf im LEADER-Förderprogramm für Kleinprojekte. Ein Kleinprojekt ist gegeben, wenn die Nettokosten 20.000 Euro nicht übersteigen. Die Palette reichte, beispielhaft aufgeführt, von Drohnen zur Kitzrettung über neue Wanderwege und Himmelsliegen bis hin zu Verkaufsautomaten für regionale Produkte, Veranstaltungen oder Ausrüstungen verschiedener Art für Kinder- und Jugendtreffs. Die Projekte im Regionalbudget zielen besonders auf Dorfentwicklung und -belebung oder zur Unterstützung lokaler Einrichtungen; sie müssen zu 100 % durch die Antragstellenden vorfinanziert und im laufenden Jahr umgesetzt werden. Auch hier müssen die Projekte selbstverständlich in der LEADER Heckengäu-Gebietskulisse liegen und mindestens einem der Handlungsfelder von LEADER Heckengäu zuzuordnen sein. 

Kontakt zur Geschäftsstelle von LEADER Heckengäu im Landratsamt Böblingen: Tel. 07031 663-2141 und -1172 oder E-Mail an info@leader-heckengaeu.de.

LEADER ist ein Förderprojekt der Europäischen Union und für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).


Die Gebietskulisse umfasst im Landkreis Böblingen: Bondorf, Deckenpfronn, Jettingen, Mötzingen und Weissach; im Landkreis Calw: Althengstett, Bad Liebenzell (Möttlingen, Monakam, Unterhaugstett), Calw (Heumaden, Holzbronn, Stammheim), Egenhausen, Gechingen, Haiterbach, Nagold, Ostelsheim, Rohrdorf, Simmozheim und Wildberg; im Enzkreis: Friolzheim, Mönsheim, Neuhausen, Tiefenbronn, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg sowie im Landkreis Ludwigsburg: Eberdingen.