Im besten Alter macht man sich doch keine Gedanken über altersgerechtes Wohnen, oder? Gerade dann! Sind die Kinder (fast) aus dem Haus, das Arbeitsleben aber noch nicht vorbei, sortieren sich oft viele Bereiche des Lebens noch einmal neu. Natürlich auch die Wohnsituation, denn auch im Eigenheim ändern sich Wohnwünsche und Anforderungen: Mit steigendem Alter wächst der Wunsch nach Komfort und Sicherheit, gleichzeitig sinkt der Platzbedarf. Eine gute Zeit für Umbau- und Sanierungspläne.
Die Ausgangslage: Nur wenige Haushalte für altersgerechtes Wohnen vorbereitet
Der demografische Wandel schreitet voran. Experten prognostizieren, dass 2035 mehr als ein Viertel der deutschen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein wird – 2050 sogar jeder Neunte älter als 80. Trotzdem sind bisher nur rund 1,5 Prozent der deutschen Wohnungen barrierearm.
Das Statistische Bundesamt hat Ende 2019 erstmals Daten zu Barrieren beim Zugang zur Wohnung und Barrieren innerhalb der Wohnung veröffentlicht. Das Ergebnis: Im Durchschnitt erfüllt nur jede zehnte Wohnung in Deutschland die drei wichtigen Kriterien stufenloser Zugang, ausreichend breite Türen und Flure. Noch eindeutiger ist die Lage beim Thema Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung: Nur 2 Prozent der Wohnungen erfüllten alle Merkmale barrierearmen Wohnens – also genügend Raum in Küche und Bad, ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche und hatten keine Stufen und Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränken.
Video: Altersgerecht umbauen, barrierefrei Wohnen
Hinter altersgerechtem Wohnen verbirgt sich eine Wohnform, die Menschen im besten Alter ein barrierefreies und komfortables Leben garantiert. Das Ziel: Eine Immobilie, die so gebaut und ausgestattet ist, dass sie Selbstständigkeit möglichst lange begünstigt.
Kleine Alltagshilfen mit großer Wirkung
Um das eigene Zuhause barrierefreier zu gestalten, muss kein vollständiger Umbau erfolgen – kleine Maßnahmen können bereits helfen: Griffe im Bad, im Flur, an der Balkon- oder Terrassentür bieten Halt, wo er gebraucht wird. Sicherheit auf der Treppe gewährleistet ein zweiter Handlauf und ausreichend Beleuchtung. Genügend Licht schützt auch im Außenbereich vor Stolperfallen. Auch Sitzerhöhungen auf dem WC, ein Sitz in der Badewanne, ein Duschklappsitz oder die Anpassung der Höhe von Steckdosen oder Lichtschaltern können den Alltag erleichtern.
Altersgerechter Umbau
Neben den kleineren, relativ kurzfristig realisierbaren Handgriffen gibt es umfangreichere bauliche Maßnahme für eine altersgerechte Immobilie. Wege zum Gebäude, Stellplätze auf dem Grundstück oder Türschwellen im Inneren lassen sich verbreitern oder ebenerdig, ohne Stufen gestalten. Dabei können feste oder mobile Rampen helfen. Beim Bodenbelag gilt: Kunststoff oder Korklinoleum statt rutschigem Laminat. „Teppiche, Läufer oder Fußmatten auf glattem Untergrund sind vermeidbare Gefahrenquellen“, warnt der Experte.
Die Klassiker des altersgerechten Umbaus sind die bodengleiche Dusche, eine Wanne mit seitlichem Einstieg oder der Treppenlift. Dagegen sind altersgerechte Assistenz- oder Smart Home-Systeme technologische Neuheiten. Mit ihnen lassen sich Türen, Fenster und Rollläden mühelos bedienen. Eine Gegensprechanlage oder ein Sturzmelder sorgen für mehr Sicherheit.
Mehr Komfort, weniger Kosten: Energetische Sanierung und Umbau für Barrierefreiheit verbinden
In Kombination mit einer energetischen Sanierung wird der barrierefreie Umbau zur cleveren Altersvorsorge und der Traum, in den eigenen vier Wänden alt zu werden, rückt in greifbare Nähe. Zumal mit dem wachsenden Alter der Bausubstanz oft ohnehin eine Sanierung fällig wird. Neben Energieeffizienz und Barrierefreiheit stehen auch Komfort und Sicherheit ganz oben auf der Ausbau-Wunschliste. Von einem Zuhause ohne Stolperfallen und dafür mit einer guten Wärmedämmung profitieren Bewohner jeden Alters und aller Fitnessklassen.
Barrierefreien Umbau richtig planen - Sinnvolle Maßnahmen herausfiltern
Eine umfassende Barrierefreiheit nach Norm ist im Altbau aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum zu erreichen. Zusammen mit einem Planer sollten die Hausbesitzer deshalb darüber sprechen, welche Maßnahmen sinnvoll und finanziell möglich sind. Dabei werden auch Problemstellen besprochen:
- Typisch für viele Altbauten sind zum Beispiel enge und steile Treppen oder kleine Räume, die Bewegungsflächen einschränken.
- Eine Rolle spielt auch die Tragfähigkeit von Bauteilen, etwa von Wänden im Bad, an denen Haltegriffe oder Klappsitze angebracht werden sollen.
- Sanitäranschlüsse und Möglichkeiten zu ihrer Umlegung müssen berücksichtigt werden, wenn Raumzuordnungen verändert werden sollen.
Platzreserven im Eigenheim bieten viele Möglichkeiten
Die Kinder sind aus dem Haus, im Keller und unter dem Dach lagern noch verborgene Platzreserven - gerade bei älteren Einfamilienhäusern ist der Spielraum groß. Oft gibt es noch mehr Möglichkeiten zur Erweiterung, durch einen Anbau oder eine Dachaufstockung. Mit einem Ausbau entsteht so besonders günstig zusätzlicher Wohnraum. Der zusätzliche Platz bietet Raum für neue Wohnformen – unter einem Dach, mit Kindern und Enkelkindern, Untermietern oder auch Pflegepersonal. Das nutzt den vorhandenen Platz nicht nur bestmöglich aus, sondern sichert auch finanzielle Unabhängigkeit im Alter. Übrigens: Aufwendungen für vermietete Einliegerwohnungen können Eigentümer steuerlich geltend machen, zum Beispiel für Instandhaltungskosten und Reparaturen oder Gartenpflege.
Weiterer Pluspunkt: Energieeffizienz und Barrierefreiheit werden auch vom Staat gefördert. Auch den sommerlichen Wärmeschutz sollten EigentümerInnen noch einmal neu bedenken und im Zweifel verbessern. Denn im Alter ist Hitze eine besondere Belastung für die Gesundheit.
Staatliche Finanzspritze
Bausparer können hier unter bestimmten Voraussetzungen Wohn-Riester nutzen. Damit fördert der Staat nicht nur den Erwerb von Wohneigentum, sondern auch den altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie. Der Riester-Vertrag ist einsetzbar, wenn mindestens die Hälfte der Investitionssumme für Maßnahmen verwendet wird, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen und auch mit dem restlichen Guthaben Barrieren in oder an der Immobilie reduziert werden. Wer seine Immobilie schon länger als drei Jahre besitzt, muss mindestens 20.000 Euro investieren, ansonsten sind es 6.000 Euro. Für Umbaukosten, die mit Wohn-Riester finanziert werden, dürfen keine anderen Förderprogramme genutzt werden. Und: Die umgebaute Immobilie muss selbst bewohnt und darf nicht vermietet werden.
LBS Infodienst Bauen und Finanzieren, Stand 22.04.2021
Unterstützung bei der Finanzierung
All diese Umbauvorhaben sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz und sogar der Kauf von umgebautem, barrierefreiem Wohnraum fördert die KfW-Bank mit dem „Altersgerecht Umbauen-Kredit (159)” – einem altersunabhängigen, zinsverbilligten Darlehen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.
Wer altersgerecht sanieren möchte, sollte prüfen, ob weitere Maßnahmen wie z. B. zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes zeitgleich angegangen werden können. Denn hierfür können ergänzende Förderprogramme genutzt werden. „Vor allem bei der Erneuerung von Fenstern und Türen sollte die Energieeffizienz immer mitgedacht werden”, empfiehlt Modernisierungsberater Thomas Billmann.
Liegt ein Pflegegrad vor, bezuschusst die Pflegeversicherung jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro – vorausgesetzt dadurch wird die Pflege zu Hause ermöglicht oder erleichtert. Auch mit dem Bausparvertrag lassen sich entsprechende Modernisierungsmaßnahmen finanzieren. Wer die Umbaumaßnahmen selbst finanziert, kann die Investitionskosten von der Steuer absetzen. Handwerkskosten können mit bis zu 1.200 Euro (20 Prozent von maximal 6.000 Euro) geltend gemacht werden.
Diese Sanierungsmaßnahmen in sogenannten Förderbereichen werden von der KfW unterstützt:
- Wege und Maßnahmen im Wohnumfeld: dazu gehören Wege zum Haus, aber auch regelmäßig genutzte Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl --> Förderung für ein barrierefreies Grundstück
- Eingangsbereich und Wohnungszugang: Abbau von Barrieren am Eingang, Schaffung von Bewegungsflächen, Wetterschutz
- Überwindung von Niveauunterschieden: Aufzugsanlagen, Treppenlifte, Rampen, Umgestaltung von Treppen
- Anpassung der Raumgeometrie: Änderungen am Grundriss von Wohn- und Schlafräumen, Flur und Küche, Verbreiterung der Türen, Schwellenabbau, Erschließung oder Schaffung von Terrasse, Loggia oder Balkon
- Maßnahmen für barrierefreies Bad: Anpassung des Raumgrundrisses, Einbau einer bodengleichen Dusche, Erneuerung von WC, Waschbecken und Badewanne --> Förderung für den barrierefreien Badumbau
- Bedienelemente und Orientierung: Erneuerung der Bedienelemente, Einbau von Stütz- und Haltesystemen, intelligente Haustechnik
- Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen zum Mehrgenerationenwohnen
Video: Förderungen Energie - Sanierung und Hausbau
Förderungen für Sanierungen von Wohngebäuden
► Tabellarische Übersicht als PDF hier herunterladen (extern)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht folgende Förderungen vor:
- Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür, Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung) werden beim BAFA beantragt = BEG EM Zuschuss
- Ergänzungskredite für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür, Lüftungsanlge, Heizungsoptimierung) stellt die KfW bereit, diese können über die Hausbank beantragt werden = BEG EM Kredit
- Die Heizungsförderung (Zuschüsse und Ergänzungskredite) wird seit 2024 komplett über die KfW abgewickelt = BEG EM Zuschuss und Kredit
- Die Effizienzhaus-Förderung wird über die KfW abgewickelt (= BEG WG). Das dazugehörige Förderprogramm ist "BEG Wohngebäude - 261 Kredit"
Auch in der BEG bleibt die KfW eine wichtige Anlaufstelle bei der Förderung. Sie wickelt die komplette Heizungsförderung sowie die Effizienzhaus-Förderung ab. Die Effizienzhaus-Förderung der KfW-Bank erhalten Eigentümer nur in Zusammenarbeit mit einem Energieberater/Sachverständigenaus der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes.
Diese KfW-Programme stehen zur Verfügung:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit (261)
- Erneuerbare Energien – Standard, Kredit (270)
- Altersgerecht Umbauen, Kredit (159)
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss Investitionszuschuss (455-B)
- Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)
→ Aktuelle News der KfW finden Sie hier.
Quelle: Energie-Fachberater.de, Stand 20.02.2024
Bekomme ich als Mieter Fördermittel für die Sanierung oder den Umbau einer Wohnung?
Leider nicht. Denn Fördermittel für die energetische Sanierung gibt es nur für Eigentümer einer Wohnimmobilie. Das Gleiche trifft auch auf den neuen Steuerbonus für die Sanierung und den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu. Die Mittel sind vom Eigentümer zu beantragen.
Wer in einer Mietwohnung wohnt, ist bei fortschreitendem Alter eventuell auf einen altersgerechten Umbau angewiesen. Da ältere Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben wollen (und sollen), kann daher ein altersgerechter Umbau, eine Reduzierung von Barrieren oder der Einbau von Hilfsmitteln, notwendig sein, um den Alltag, so gut es geht, alleine zu bewältigen. In den meisten Fällen betrifft dies Umbaumaßnahmen im Bad, wie den Einbau einer altersgerechten Dusche.
Gut zu wissen
Gemäß § 554 BGB kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter solche Umbaumaßnahmen erlaubt. Diese Norm bezieht sich gleichwohl auf Menschen mit Behinderung, als auch auf ältere Menschen. Wichtig hierbei ist, dass es keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Umbau gibt. Es besteht lediglich ein Duldungsanspruch gegenüber dem Vermieter.
Dies hat Auswirkungen auf die Kosten, die bei einem Umbau von dem Mieter selbst getragen werden müssen, ebenso wie die in der Regel (sollte keine andere Absprache vorliegen) nach dem Mietverhältnis anfallenden Rückbaukosten. Denkbar ist daher, dass der Vermieter eine erneute Kaution einfordert. Individuelle Absprachen sind hier allerdings denkbar. Möglicherweise gibt es hier auch finanzielle Unterstützung der Krankenkassen oder Förderungsprogramme.
Der Vermieter kann eine Zustimmung nur dann verweigern, wenn unter Berücksichtigung der Interessen des Mieters, dem Vermieter ein solcher Umbau nicht zugemutet werden kann. Ganz allgemein sind von dieser Regelung Umbaumaßnahmen ausgenommen, die lediglich aus „reiner Bequemlichkeit“ erfolgen und keine absolute Notwendigkeit darstellen. Der Einbau von Haltegriffen oder Toilettenerhöhungen, die jederzeit unproblematisch rückgängig gemacht werden können, können auch ohne Erlaubnis des Vermieters eingebaut werden.
Anwalt.de, 21.10.2021
Förderungen in Baden-Württemberg
Im Rahmen der „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW“ können Familien, die den Kauf einer gebrauchten Immobilie mit einem Z 15-Darlehen der Staatsbank für Baden-Württemberg finanzieren, die „Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit“ beantragen. Es handelt sich dabei um das KfW-Darlehen bis maximal 50.000 Euro mit einer Zinsverbilligung aus Landesmitteln. Den Antrag kann man auf der Internetseite der L-Bank stellen. Zusätzlich kann man bei Erfüllung der DIN18040-2 einen Zuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro erhalten.
Die Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit unterstützt Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie so umbauen, dass sie hinterher weniger Barrieren hat. Sie können Schwellen entfernen, Wände und Durchgänge versetzen, Bad umbauen, Terrassen und Balkone gestalten uvm.
Damit können Sie die Förderung kombinieren:
Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) Basisförderung Zusatzförderung Energieeffizienz Ergänzungsfinanzierung KfWAltersgerecht-Umbauen-Kredit 159, Barrierereduzierung-Investionszuschuss 455-B oder Einbruchschutz-Investionszuschuss 455-E
Das können Sie nicht finanzieren:
Gebrauchte Immobilien, die Sie mit der Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen) vor mehr als 10 Jahren gekauft haben (Datum der Zusage).
Sie können sich auch von Ihrem Handwerker vor Ort, bei den Wohnungsberatungsstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassungen e. V., bei der Bundesarchitektenkammer oder beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima beraten lassen.
Kommunale Förderprogramme für altersgerechten Umbau gibt es u.a. in:
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Sobald Immobilienbesitzer erkennen, dass sie aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr autonom leben können, sollten sie sich Gedanken über die verschiedenen Optionen machen. Für eine solche Entscheidung sollte sich ausreichend Zeit genommen werden, denn mit einem veränderten Wohnumfeld geht meist auch ein veränderter Alltag einher. „Außerdem sollte bedacht werden, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Frage des Alters ist: Im besten Fall wird ein Neubau bereits altersgerecht bzw. barrierefrei geplant”, rät Thomas Billmann.
Achtung: Die finanziellen Zuschüsse müssen vor dem Umbau beantragt und bewilligt sein. Zur Beratung, Planung und Umsetzung eines altersgerechten Umbaus sowie für einen Neubau sollte ein Experte für barrierefreies Bauen hinzugezogen werden.
Barrierefrei wohnen
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► Damit Treppen nicht zur Barriere werden
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