Aufgrund der Pandemie haben viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglicht, von zuhause aus zu arbeiten. Im Jahr 2021 wurde es sogar zur Pflicht erklärt.

Grundsätzlich gilt: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht - das Bundessozialgericht spricht hier von der Handlungstendenz.

Home Office ohne Arbeiter

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Im Home Office schnell mal auf's Klo? Dann ist man nicht unfallversichert!

Was ist, wenn ich mich im Homeoffice verletze? Es kommt drauf an!

Das heißt zum Beispiel: Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert.

Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert. Denn eigenwirtschaftliche - das heißt private - Tätigkeiten sind auch im Büro grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.

Tipps für Unternehmen und Arbeitnehmer

Was Unternehmen und Beschäftigte tun können, um die Arbeit im Homeoffice sicher und gesund zu gestalten: Tipps der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Home Office versichert sind. Einige Urteile des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben. So gelten die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Homeoffice nicht versichert.

Es gibt die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Lesen Sie hier mehr.

Es kommt auf den "Fall" an

Hier entschied das Gericht, dass es ein Wegeunfall war: Nach vertraglicher Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber war eine Frau nahezu vollständig im Homeoffice tätig. Als sie ein Telefongespräch mit dem Geschäftsführer der Firma führen sollte, rutschte sie auf der Treppe aus und stürzte. Laptop und Arbeitsmaterial trug sie in diesem Moment bei sich. Mehr zu diesem Urteil (Aktenzeichen B 2 U 28/17) dazu erfahren Sie in diesem Artikel.