Obgleich sich tagtäglich unzählige Auffahrunfälle auf deutschen Straßen ereignen, sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht sicher, wie sie sich verhalten sollen – und welche Folgen ein solcher Zusammenstoß nach sich zieht.

Korrekte Verhaltensweisen nach einem Auffahrunfall

Wie in allen Ausnahmesituationen gilt auch bei einem Auffahrunfall zunächst, die Ruhe zu bewahren. Im Anschluss sollten die folgenden Schritte unternommen werden:

  • Sicherung der Unfallstelle zur Vermeidung weiterer Kollisionen:
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warndreieck aufstellen
Frau mit Warnweste an offener Motorhaube

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Beim Unfall oder bei einer Panne am Straßenrand gilt: Größte Vorsicht und eine richtige Sicherung von Fahrern und Unfallstelle

Hinweis: Personenschutz steht an erster Stelle! Gegebenenfalls sollten die Warnweste angezogen und Mitfahrer in Sicherheit gebracht werden.

Erste-Hilfe-Leistung bei verletzten Personen:

  • Anforderung des Rettungsdienstes über die Telefonnummer 112
  • Grundversorgung verletzter Personen – bereits beruhigende Worte können helfen

Hinweis: Auch ohne Guthaben auf dem Handy lassen sich Notrufe absetzen.

Unfallhergang dokumentieren (lassen):

  • Auffahrunfall mit Personenschaden: Polizei benachrichtigen (verpflichtend) und den Anweisungen der Beamten folgen
  • Bagatellunfälle mit reinen Blechschäden und eindeutiger Schuldzuweisung: Austausch erforderlicher Daten mit dem Unfallgegner, Aufnahme eines unterschriebenen Unfallprotokolls, Schadensdokumentation inklusive Fotos, Versicherung informieren
Frau tröstet Fahrerin nach einem Unfall

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Zur Klärung des Unfallhergangs sollte am besten die Polizei hinzugezogen werden.

Bei Unfällen mit großen Blechschäden oder Streit um den Unfallhergang ist es zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch sinnvoll, die Polizei zu rufen. Die Beamten können präzise über notwendige Schritte informieren, deeskalierend auf die Unfallbeteiligten einwirken und gegebenenfalls unterschiedliche Auffassungen zu Protokoll nehmen.

Was nach dem Crash zu tun ist

Ist immer der Hintermann schuld?

Entgegen einer weitläufig verbreiteten Annahme ist nicht immer die auffahrende Partei schuld an einem Auffahrunfall. Zwar muss gemäß § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten werden, um auch bei plötzlichen Bremsmanövern rechtzeitig den Wagen stoppen zu können. Doch es gibt Ausnahmen, die vermehrt auch bei richterlichen Urteilsfindungen zu beobachten sind:
 
1. Starkes Abbremsen ohne zwingenden Grund kann eine Teilschuld des Bremsenden nach sich ziehen.

Beispiel „zwingender Grund“: Ohne plötzliche Vollbremsung wäre ein schwerer Personenschaden voraussichtlich nicht zu vermeiden gewesen.

2. Bei einem sogenannten Kettenunfall sind mehr als zwei Fahrzeuge beteiligt. Hätte der erste auffahrende Unfallbeteiligte sein Auto rechtzeitig zum Halten bringen können, gilt dies als Indiz für ein ebenfalls mögliches rechtzeitiges Stoppen aller nachfolgenden Wagen.

3. Wer als „Verkehrserzieher“ zur Maßregelung absichtlich bremst, kann aufgrund einer verbotenen Selbstjustiz die Alleinschuld zugesprochen bekommen. Das Gleiche gilt für provozierte Auffahrunfälle mit dem Ziel eines Versicherungsbetrugs – die Beweislage gestaltet sich hier allerdings als kompliziert.


Nicht selten läuft ein Auffahrunfall auf eine jeweilige Teilschuld der beteiligten Fahrer hinaus. Entsprechend groß ist die Sorge bei vielen vor einem Bußgeldbescheid. Doch nicht immer werden bei Auffahrunfällen Sanktionen verhängt.

Symbolbild für Verurteilung nach Autounfall

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Die Strafen reichen von Bußgeld bis zu Haftstrafen nach Verurteilung vor Gericht.

Welche Folgen drohen dem Unfallverursacher?

In der Regel kommt die Versicherung für Schäden am fremden und bei Teil- oder Vollkasko gegebenenfalls auch am eigenen Wagen auf. Mögliche Bußgelder oder weitere Strafen müssen jedoch vom Unfallverursacher selbst getragen werden. Sie reichen von geringen Geldstrafen ab 30 Euro über Punkte in Flensburg und Fahrverbote bis hin zu Haftstrafen in besonders schweren Fällen. Art und Höhe der Sanktionen richten sich nach dem Gesetzesverstoß:

  • Ordnungswidrigkeiten nach der StVO ziehen in der Regel Bußgelder nach sich. Beispiel: 35 Euro für Auffahrunfälle mit reiner Sachbeschädigung. Wer mit dem Handy an Ohr einen Auffahrunfall verursacht, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) können mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Beispiel: bis zu drei Jahre Haft für fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB.

Hinweis: Ein leichter Auffahrunfall ohne schwerwiegende Schäden und ohne Ursachen wie Alkoholeinfluss hat keine Auswirkungen auf die Probezeit.

So lässt sich Auffahrunfällen vorbeugen

Die häufigste Ursache für einen Auffahrunfall ist ein zu geringer Abstand zum Vordermann. Als grobe Faustregel gilt die Einhaltung der folgenden Abstände:

  • in geschlossenen Ortschaften rund 15 Meter oder auch drei Längen eines herkömmlichen Mittelklassewagens
  • außerhalb geschlossener Ortschaften gut 50 Prozent der Geschwindigkeit in Metern

Hinweis: Leitpfosten am Straßenrand von Bundesstraßen oder Autobahnen dienen als Orientierungshilfe bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h: Sie sind in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt. Alternativ ist eine Zeitmessung möglich. Danach sollten innerorts eine und außerhalb von Ortschaften zwei Sekunden vergehen, bis der nachfolgende Wagen genau die Stelle erreicht, die der Vordermann gerade passiert hat.

Frau am Steuer schaut auf Handy

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Der Blick aufs Handy ist während der Autofahrt tabu.

Auch Ablenkungen wie ein Blick auf das Smartphone-Display, essen und trinken hinter dem Steuer oder eine kurzfristige mentale Abwesenheit können zu verspäteten Reaktionen und einem entsprechenden Auffahrunfall führen.

Besonders häufig schließlich sind die Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit oder ein ungeduldiges Drängeln Gründe für Auffahrunfälle in Deutschland.