Die Lehre in Teilzeit absolvieren – das ist bereits seit 2005 möglich. In der Praxis ist das Modell aber eher selten zu finden. Denn es setzte bisher ein „berechtigtes Interesse“ voraus, zum Beispiel die Betreuung eigener Kinder oder eines pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Einschränkung entfällt künftig.
Beispiel
Wird bei einer dreijährigen Lehre eine Kürzung der täglichen Zeit durchgehend um 50 % vereinbart, verlängert sich die Ausbildungsdauer auf viereinhalb Jahre. Die Berufsschule muss in jedem Fall voll besucht werden, es ist nur die Zeit verkürzt, die im Betrieb gearbeitet wird.
„Seit Jahresbeginn kann jede Ausbildung in Teilzeit erfolgen, sofern sich Betrieb und Lehrling einig sind“, erklärt Expertin Petra Timm. Damit haben auch Menschen mit Behinderung, einer Lernbeeinträchtigung oder einer notwendigen Nebenerwerbstätigkeit neue Möglichkeiten, eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Neu im Berufsbildungsgesetz ist auch, dass die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit nicht mehr als 50 % betragen darf. Die Dauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch um das Eineinhalbfache.