Die Lehre in Teilzeit absolvieren – das ist bereits seit 2005 möglich. In der Praxis ist das Modell aber eher selten zu finden. Denn es setzte bisher ein „berechtigtes Interesse“ voraus, zum Beispiel die Betreuung eigener Kinder oder eines pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Einschränkung ist seit 2020 entfallen.

Seitdem kann jede Ausbildung in Teilzeit erfolgen, sofern sich Betrieb und Lehrling einig sind. Damit haben auch Menschen mit Behinderung, einer Lernbeeinträchtigung oder einer notwendigen Nebenerwerbstätigkeit neue Möglichkeiten, eine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.

Neu ins Berufsbildungsgesetz wurde auch aufgenommen, dass die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit nicht mehr als 50 Prozent betragen darf. Die Dauer der Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch um das Eineinhalbfache.

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Was ist eine Teilzeit-Berufsausbildung?

Eine Teilzeit-Berufsausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung, bei der die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb reduziert wird. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, jedoch maximal auf das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer. So kann beispielsweise eine dreijährige Ausbildung bei einer Reduzierung der Ausbildungszeit auf 75 Prozent auf vier Jahre verlängert werden.

Die Umsetzung einer Teilzeit-Ausbildung muss im Vorfeld mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden. Gemeinsam wird festgelegt, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit machbar ist. Wichtig ist, dass beide Seiten sich einig sind, wie viele Arbeitsstunden täglich oder wöchentlich geleistet werden müssen.

Auszubildende im Büro

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Nicht immer lässt es die persönliche Situation zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Für viele Menschen kann eine Teilzeit-Berufsausbildung daher die ideale Lösung sein.

Warum eine Teilzeit-Ausbildung?

Manchmal machen persönliche Umstände eine Vollzeitausbildung schwierig. Zielgruppen für die Teilzeit-Berufsausbildung sind unter anderem:

  • Frauen, die ein Kind erwarten
  • Mütter und Väter mit kleineren Kindern
  • Menschen, die Angehörige pflegen
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen
  • Menschen, die zusätzlichen Förderunterricht oder einen Deutschkurs benötigen
  • Menschen aus dem Ausland
  • Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein wollen oder müssen
Schülerin in der Berufsschule

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Die Zeit in der Berufsschule kann normalerweise nicht verkürzt werden.

Berufsschule und Ausbildungsplan

Die Zeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden und finden meistens in Vollzeit statt. Es kann jedoch Ausnahmeregelungen geben, die individuell mit der Berufsschule besprochen werden sollten.

Der Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsplan an das vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen. Gemeinsam wird dann die Teilzeit-Berufsausbildung bei der zuständigen Stelle, wie zum Beispiel der Handwerkskammer, beantragt.

Vergütung und Unterstützung

Teilzeit-Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten richtet und daher geringer ausfallen kann als bei Vollzeit. Oft wird jedoch eine ungekürzte Vergütung vereinbart. Reicht die Vergütung nicht für den Lebensunterhalt, kann Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.

 

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