Früher gehörte es zu den Ritualen des Wochenendes, am Samstag vor dem Haus das Auto zu waschen. Als Begleitmusik zu dieser liebgewordenen Gewohnheit tönte aus dem Auto- oder einem Transistorradio die Fußball-Berichterstattung und man konnte mit dem Nachbarn schwatzen. So sah es noch in den 1980er-Jahren vielfach auf Deutschlands Straßen und Garagenauffahrten aus. Doch dann nahm die Politik aus Gründen des Umwelt- und speziell des Grundwasserschutzes den Autobesitzern hierzulande diese lieb gewonnene Freizeitbeschäftigung. Seitdem bilden sich an Samstagen Schlangen vor den Waschstraßen bzw. SB-Waschanlagen.
Bußgelder drohen
Wer sich das Geld für die Waschstraße oder die Waschbox sparen will, muss aufpassen. Zwar ist eine Autowäsche auf öffentlichem wie auf privatem Grund per Gesetz nicht grundsätzlich verboten, aber die Kommunen haben strenge – und leider vielfach auch unterschiedliche – Regeln erlassen, die die Möglichkeiten zur Do-it-yourself-Reinigung von Kraftfahrzeugen erheblich einschränken. Diese Vorgaben sollten tunlichst befolgt werden, da andernfalls empfindliche Bußgelder drohen können. Richtig teuer wird eine private Autowäsche dann, wenn dadurch nachweislich das Grundwasser kontaminiert wurde.
Gefahr für Umwelt und Grundwasser
Dabei gilt es grundsätzlich zu bedenken, dass Ölrückstände und andere die Umwelt belastende Stoffe schon vom Auto gelöst werden können, wenn man das Fahrzeug einfach nur mit Schlauch und Wasser abspritzt. Noch gefährlicher für Umwelt und Grundwasser wird es, wenn aggressive chemische Reinigungsmittel zum Einsatz kommen. Deshalb untersagen viele Kommunen Autowäschen auch auf einem Privatgrundstück. Um sich beim Reinigen seines Fahrzeugs nicht strafbar zu machen, ist es ratsam, sich über die jeweiligen kommunalen Regelungen zu informieren und sich tunlichst daran zu halten.
Waschanlagen sind die Alternative
Wer jedes Risiko – für sich und die Umwelt – ausschließen will, sollte zur Autowäsche am besten hierfür eigens zugelassene Waschanlagen oder Waschplätze nutzen, empfiehlt nicht nur der ADAC. Dort stehen auch Geräte zum Behandeln des Autos mit Schaumreiniger und Lackkonservierer zur Verfügung. Solche Einrichtungen fangen außerdem das Schmutzwasser auf und stellen dessen fachmännische Entsorgung sicher.
Erlaubnis auf dem Privatgrund nur mit Einschränkung
Für das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund gilt laut ADAC grundsätzlich – soweit dies vor Ort keine anderen Vorschriften regeln –, dass dies nur dann erlaubt ist, wenn das dabei entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation bzw. ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert. Allgemein untersagt sind dabei generell Motorwäschen. Auch darf das Fahrzeug nur mit klarem Wasser gereinigt werden – chemische Reinigungsmittel aller Art sind verboten. Und wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, für den erledigt sich das Thema Autowäsche auf dem eigenen Grund ohnehin von selbst.
Auf öffentlichem Grund ist Fahrzeugwäsche untersagt
Fahrzeugwäschen auf der Straße, also öffentlichem Grund, sind in den meisten kommunalen Satzungen untersagt. Wer sich daran nicht hält, macht sich einer unzulässigen und damit genehmigungspflichtigen Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums schuldig und infolgedessen strafbar. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass in der Straßenverkehrsordnung untersagt ist, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen, wenn dadurch gegebenenfalls der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Dies kann zum Beispiel in einer Kurve der Fall sein oder wenn sich bei niedrigen Temperaturen durch das Waschwasser Glatteis bildet.