Wäsche waschen, Fische fangen, Güter in die Schweiz schippern – der Bodensee diente lange Zeit vorwiegend praktischen Zwecken. Bis in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Menschheit ein neues Vergnügen entdeckte: das Baden.
Herrschaftliche Umkleidekabinen
Diese neue Mode beförderte nicht nur den Tourismus, sondern hatte auch Auswirkungen auf das Bild des Ufers. Wo vorher nur Frauen ihre Wäsche im Seewasser wuschen, ließen sich die Besitzer der Villen am See nun Stege bauen, deren Ende meist ein hübsches Holzhäuschen schmückte. Hier kleideten sich die Herrschaften zum Baden um, natürlich züchtig nach Geschlechtern getrennt. Daher haben Badehäuschen meist zwei Eingänge und innen auch zwei Kabinen. Dahinter öffnet sich ein kleiner Balkon zum See, der als Sonnenterrasse dient. Eine Treppe oder Leiter führt direkt ins Wasser.
Wer heute beim Spazierengehen auf ein solches Häuschen stößt, hat unwillkürlich ganz bestimmte Bilder im Kopf: Damen in Pluderhosen und Badekleidern, die Frisur durch ein Häubchen geschützt, die Herren im geringelten Einteiler, wie sie aus der Kabine auf die Terrasse treten. Ein historisches Badevergnügen.
Der Zwickelerlass
Schon anno 1926 kamen Badeanzüge auf, die wegen ihres vergleichsweise sparsamen Einsatzes von Stoff die Gemüter bewegten. Das Innenministerium in Berlin sah sich veranlasst, das „öffentliche Nacktbaden oder Baden in anstößiger Bekleidung“ zu verbieten. Da diese Formulierung zu auslegungsfähig schien, folgte der „Zwickelerlass“ von 1932, der genau festlegte, welche Körperteile beim öffentlichen Baden ganz oder teilweise zu bedecken seien.
Es ging damals übrigens tatsächlich ums „Baden“, nicht ums Schwimmen. Das hieß unter anderem, nach dem Hinuntersteigen von der Stegleiter im Wasser noch stehen zu können. Badehäuschen machten folglich nur dort Sinn, wo das Ufer eine ausreichend große Flachwasserzone bot. Darum kommen am baden-württembergischen Bodenseeufer nur sehr vereinzelt Badehäuser vor, zwei davon in Bodman. Das schönste ist im Besitz der Grafen von Bodman und die Familie nutzt es heute noch.
Die Bayerische Ausnahme: Flachwasserzonen beim Nachbarn
Unsere bayerischen Nachbarn verfügen aufgrund der Topographie und der ausgedehnteren Flachwasserzonen am Bodensee über eine größere Anzahl Badehäuschen. Da sie größtenteils auf Privatgrundstücken liegen, lassen sie sich auch nur vom Wasser aus bewundern. Soweit sie zu Hotels oder Pensionen gehören, haben zumindest die Hausgäste Zugang.
Ein Schmuckstück am Uferweg
Eine Ausnahme bildet das malerische Wasserburg. Ein Uferweg führt vom Hafen aus zwischen See und Grundstücken entlang, so dass bei einem Spaziergang unter den Stegen hindurch eine ganze Flucht von Badehäuschen in den Blick rückt. Eines der schönsten, ein richtiges Schmuckstück mit seiner dezenten Bemalung und der stolzen Wetterfahne, liegt nah am Hafen.
Wie die meisten seiner Art steht es unter Denkmalschutz. Selbst bei kleinen Erhaltungsmaßnahmen müssen die beiden Familien, die sich das Grundstück und das Badehäuschen teilen, die Genehmigung von Denkmalschutzamt und Naturschutzbehörde einholen. Aber das sind ihnen die Badefreuden allemal wert.
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