Ein barrierefrei gestaltetes Bad auf einem großzügigen Grundriss bietet nicht nur bewegungseingeschränkten Personen oder Senioren einen höheren Wohnkomfort.
Mit ansprechenden Fliesen lassen sich heute „wohnliche“ Badgestaltungen in verschiedensten Stilrichtungen realisieren, die zugleich den Anforderungen an barrierefreie Bäder genügen. Sanitärobjekte bieten viel Komfort, Zusatzfunktionen und fügen sich gestalterisch nahtlos in modernes Bad-Design ein.
Video: Barrierefreies Badezimmer - heute schon an Morgen denken
Wichtige Aspekte bei der Bad-Umgestaltung
Passende Türbreite, bodengleiche Dusche, stimmige Beleuchtung: Für die barrierefreie Ausstattung im Bad gibt es bestimmte Vorgaben. Zu den Anforderungen an ein barrierefreies Bad gehören im Privatbau neben einem schwellenlosen Zugang, breiten Türen und genügend Bewegungsfläche vor dem Waschbecken -, Dusch- und WC-Bereich auch eine bodenebene Dusche sowie ein unterfahrbarer Waschtisch.
Wer zunächst auf Haltegriffe an Dusche, Wanne und WC verzichten will, sollte vorsorglich die Wandflächen an den entsprechenden Bereichen verstärken lassen, damit diese später problemlos nachgerüstet werden können. Auf dem Badboden sowie in der bodenebenen Dusche sorgen rutschhemmende Fliesen für Stand- und Trittsicherheit.
10 Anforderungen an ein barrierefreies Bad
Diese zehn Punkte sind laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bei der Badsanierung hin zum barrierefreien Bad besonders wichtig:
- Eingang: Um ihn mit Hilfsgeräten sicher passieren zu können, darf es keine Schwelle geben. Die Tür sollte mindestens 90 Zentimeter breit sein und sich nach außen öffnen.
- Boden:Fliesen mit Rutschfestigkeitsklasse R10 wählen. Farblich eignen sich helle Töne, die das Licht reflektieren.
- Beleuchtung: Empfohlen wird eine starke Beleuchtung. Licht aus mehreren Quellen wirft keine Schlagschatten. Vorteilhaft sind Deckeneinbaustrahler mit Bewegungsmelder und Nachtlichter an Spiegel und WC-Sitz.
- Ecken und Kanten: Möbel und Sanitärobjekte mit weichen Ecken und Kanten minimieren das Verletzungsrisiko bei ungewolltem Anstoßen.
- WC: Die Toilette muss eine stabile Unterkonstruktion haben, inklusive des Sitzes mindestens 48 Zentimeter hoch angebracht sein und mit Verlängerung 70 Zentimeter weit in den Raum reichen, um ein seitliches Umsteigen zu ermöglichen.
- Dusche: Auf Ebenerdigkeit achten. Die Duschabtrennung nach der Sehstärke ihrer Benutzer auswählen. Transparente Modelle sind leicht zu übersehen. Eine Deckenkopfbrause kann auch im Sitzen und von einem Rollstuhl aus genutzt werden.
- Waschbecken: Nach Möglichkeit sollten sie unterfahrbar sein und integrierte Griffmulden haben. So kann auch ein Rollstuhlfahrer sich eigenständig an ein Waschbecken heranrollen.
- Bedienelemente/Armaturen sind selbsterklärend, in einer Höhe von 85 Zentimeter angebracht und liegen neben einer Bewegungsfläche von 120 Zentimeter. Die Steuerung über Zieh- und Drückbewegungen ist besser als Drehbewegungen.
- Spiegel: Kippspiegel sorgen für gute Sicht im Stehen und Sitzen. Gut ist auch ein beleuchteter Vergrößerungsspiegel mit Teleskoparm, der sich ausziehen und schwenken lässt.
- Steckdosen: Häufig benutzte Steckdosen in einer Mindesthöhe von 70 Zentimeter und 50 Zentimeter von Raumecken entfernt anbringen
Video: Altersgerechter Badumbau mit Pflegekassenzuschuss
Förderungen für barrierefreies Bad nutzen
Nur wenige Wohnungen in Deutschland gelten als barrierefrei oder barrierearm. Weil die Gesellschaft immer älter wird, fördert der Staat altersgerecht gestalteten Wohnraum mit zinsgünstigen KfW-Darlehen. Darüber hinaus bieten fast alle Bundesländer eigene Förderprogramme. Die KfW-Bank fördert den Badumbau im Rahmen des „Altersgerecht Umbauen-Kredit (159)” – einem altersunabhängigen, zinsverbilligten Darlehen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Wenn ein Pflegerad vorliegt, bezuschusst die Pflegeversicherung jede wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro, wenn sich dadurch eine Pflege zu Hause ermöglichen oder vereinfachen lässt.
Zusätzlich können Bauherren vom Steuerbonus für Handwerksleistungen profitieren. Hierbei können für professionell ausgeführte Renovierungsarbeiten wie z.B. Fliesenleger-, Sanitär - oder Trockenbauarbeiten von den Steuern abgezogen werden.