Wenn Hausbesitzer einen Dachausbau angehen, sind auch gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wer einfach loslegt, kann später ein blaues (teures) Wunder erleben, denn manchmal ist für den Ausbau des Dachgeschosses sogar eine Baugenehmigung erforderlich. Ob und wann das der Fall ist, ist je nach Bundesland verschieden. Ein Blick in die Landesbauordnung und ein Gespräch mit dem Bauamt bringen Klarheit.

(Nicht) genehmigungspflichtiger Dachausbau

Allgemein gilt in der Regel: Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt vom Umfang der geplanten Arbeiten ab. Wird mit dem Dachausbau neuer Wohnraum geschaffen, ist das eine Nutzungsänderung und damit in einigen Bundesländern genehmigungspflichtig. Das Gleiche gilt, wenn durch den Dachausbau Änderungen an der Dachfläche vorgenommen werden, zum Beispiel durch den Einbau von Dachgauben oder einer Dachterrasse oder wenn sogar die Dachneigung verändert wird.

Nicht genehmigungspflichtig sind dagegen Maßnahmen, die an der Optik der Hauses nichts ändern, wie zum Beispiel die Erneuerung der Dachfenster.

Hier gibt es Auskünfte über Baugenehmigungen

Wo kann man sich wegen der Baugenehmigung für den Dachausbau erkundigen? Als erste Maßnahme hilft ein Blick in Landesbauordnung herauszufinden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Anschließend sorgt ein Gespräch mit dem Bauamt für Klarheit bei allen weiteren Fragen.