Als Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin arbeitest du im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Du transportierst Güter mit Lkws aller Art. Im Personenverkehr führst du Linien- bzw. Reisebusse. Du arbeitest in Transportunternehmen des Güterverkehrs, z.B. Speditionen, oder des Personenverkehrs, z.B. bei kommunalen Verkehrsbetrieben oder Bus-Reiseunternehmen. Post- und Kurierdienste benötigen ebenfalls Berufskraftfahrer.

Arbeiten bei kommunalen Arbeitgebern

Berufskraftfahrer, die als Busfahrerinnen und Busfahrer bei öffentlichen oder kommunalen Unternehmen arbeiten, genießen die Vorteile der Angestellten im öffentlichen Dienst. Es werden aber nicht nur Fahrer für Busse von öffentlichen oder Kommunalen Unternehmen und Einrichtungen gesucht. Auch als LKW-Fahrerin oder Fahrer kann hier durchstarten.

Egal, ob als Busfahrerin bzw. Busfahrer oder im LKW: Du verbringst in jedem Fall viel Zeit hinter dem Steuer und kennst die Straßenverkehrsregeln im In- und Ausland. Vor Fahrtantritt führst du eine Übernahme- und Abfahrtskontrolle am Fahrzeug durch. Dabei überprüfst du z.B. die Räder, den Motor und die Funktionsfähigkeit der Bremsanlagen. Anschließend nimmst du das Transportgut oder das Gepäck der Fahrgäste an. Du sorgst dafür, dass das Gewicht der Ladung gleichmäßig verteilt ist, und kontrollierst die mitzuführenden Papiere und die je nach Fracht evtl. erforderliche Beschilderung des Fahrzeugs.

Video: Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man die Funktionsweise der Fahrzeuge erklärt, z.B. den Motor, die Kraftübertragung, das Fahrwerk oder mechanische und elektrische Systeme
  • wie man die Verkehrssicherheit durch Sichtkontrolle beurteilt, etwa bei Aufbau und Rädern, Motor, Beschilderung, Zubehör oder Sicherungs- und Sicherheitsmitteln
  • wie man Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichert
  • wie Abrechnungen durchgeführt und erbrachte Leistungen dokumentiert werden
  • welchem Verwendungszweck Fahrzeuge und Hilfsmittel zugeordnet werden
  • wie man die Übernahme- und Abfahrtkontrolle durchführt
  • wie man das Transportgut oder Gepäck bei der Annahme nach Art und Menge sowie hinsichtlich offener Mängel prüft, welche Maßnahmen man bei Beanstandungen einleitet
  • wie man die Fahrgastsicherheit feststellt oder die Fahrzeugbeladung und Ladesicherung unter Berücksichtigung der Gewichtsverteilung und Höchstladung plant und durchführt
  • wie man die Belange von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigt
  • wie man Kontrollinstrumente abliest und bedient und Informationen auswertet
  • welche Vorschriften bei der Beförderung einzuhalten sind

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Güter verladen, Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen)
  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" zu erwerben.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der <refliste idref="1324" typ="schulart">Berufsschule</refliste> durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
  • Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
  • Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  • kundenorientiertes Verhalten
  • Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
  • betriebliche Planung und Logistik
  • beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • den eigenen Betrieb repräsentieren
  • Nutzfahrzeuge pflegen und warten
  • Güter verladen
  • Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen
  • Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen
  • Antriebsstrang nutzen, Fahrgestell und Räder überprüfen
  • Funktion der Bremsanlage überprüfen
  • Beförderungsablauf auftragsoptimiert gestalten

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten
  • Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
  • qualitätssichernde Maßnahmen

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Routen und Touren in ausländische Zielgebiete planen und durchführen
  • KOM (Kraft-Omnibusse) im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen
  • spezielle Güter transportieren
  • elektronische Geräte einsetzen und bedienen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Hinweis: Auszubildende können die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen verschiedener Kraftfahrzeugklassen während der Ausbildung erwerben (ab 16,5 Jahren: Klasse B und BE, ab 17,5 Jahren: Klasse C und CE). Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung gibt es keine Mindestaltervorschriften für Beförderungen im Güterkraftverkehr.

Stellenangebote und Ausbildungsplätze
für Berufskraftfahrer/-innen


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