Stürme in Orkanstärke werden häufiger. Ebenso schwere Gewitter mit sintflutartigen Regenfällen. Auch Winterwetter setzt Häusern und besonders Dächern zu. Während zum Beispiel die Dachziegel bei Neubauten durch entsprechende Dachklammern bereits gegen die vom Klimawandel verursachten Wetterereignisse zusätzlich gesichert werden, müssen Eigentümer von Bestandsbauten vor allem nach Stürmen immer öfter mit Schäden rechnen.
„Hauseigentümer, wie übrigens auch Mitglieder von Eigentümergemeinschaften, sollten deshalb mindestens einmal im Jahr ihr Dach überprüfen lassen und zusätzlich nach jedem Sturm, Hagel oder schweren Gewitter“, empfiehlt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB).
Video: Dachinspektion mit der Drohne
Jährliche Dachkontrolle - am besten im Frühling
„Erster Schritt der Dachkontrolle ist immer die Inaugenscheinnahme durch die Eigentümer“, erläutert Marc Ellinger. Verschobene Ziegel und zerbrochene Dachsteine fallen auch Laien auf, wenn sie von unten das Dach begutachten. Bei steilen Dächern hilft oft ein hochauflösendes Foto, um Gewissheit über den Zustand des Dachs zu bekommen. Idealerweise werden solche Fotos vom Nachbarhaus aus gemacht oder mit einer Drohne aufgenommen.
„Solche Profiaufnahmen werden immer günstiger und kosten um die 400 Euro. Die Aufnahmen zeigen den Zustand des Daches und eventuelle Schäden. Im Vergleich mit den Aufnahmen aus den Vorjahren werden dabei Veränderungen der Dachdeckung gut sichtbar, was auch für die langfristige Sanierungsplanung hilfreich ist.“
Steildachkontrolle dem Profi überlassen
Finden sich auf den Fotos Hinweise auf Schäden, sollten Profis das Dach inspizieren. „Das gilt vor allem für Steildächer. Die Kontrolle stark geneigter Dachflächen sollten Hauseigentümer immer den Fachleuten überlassen“, warnt Bauherrenberater Ellinger. „Ideal für die jährliche Routinekontrolle sind trockene Tage im Herbst oder besser noch im Frühjahr, weil dann auch eventuelle Schäden durch die Schneelasten im Winter gleich entdeckt werden“, erklärt der VPB-Sachverständige.
Gecheckt werden dabei neben den Ziegeln immer auch die Verkleidungen von Gauben und Giebeln. Lockere Teile müssen wieder befestigt werden. Kontrolliert werden sollten auch der Zustand und Sitz von Zinkeindeckungen an Kaminen, Gauben, Dachflächenfenstern und Graten. Schäden zeigen sich hier meist durch feuchte Stellen im Innern. Gerade in Regionen, in denen es noch regelmäßig und stark schneit, müssen Schneefanggitter sicher sitzen, um Passanten vor Dachlawinen zu schützen.
Dachrinnen müssen frei sein
Regenrinnen müssen frei sein, damit das Wasser vom Dach abfließen kann und nicht im verstopften Rohr gefriert. Platzen gefrorene Fallrohre, fließt das Schmelz- und Regenwasser die Fassade hinunter und durchfeuchtet sie. Auch beim Flachdach, vor allem bei Garagen, müssen alle Abflüsse stets sauber sein. Wer eine Blitzschutzanlage besitzt, sollte sie regelmäßig warten lassen.
Auch Solaranlagen sollten nach schweren Stürmen geprüft werden. Reichen Sichtkontrolle von unten und hochauflösende Fotos dazu nicht, müssen die Experten aufs Dach und nachsehen, ob alles in Ordnung ist.
Dachkonstruktionen der Schneelast anpassen
„Wer neu baut, muss sein Haus entsprechend den Schneelastzonen in seiner Region planen“, erinnert Marc Ellinger. „Der Hochschwarzwald beispielsweise gehört zur Schneelastzone 2. Die Dachkonstruktionen dort müssen entsprechend stabiler konstruiert werden als im schneearmen Flachland. Dachsparren werden höher dimensioniert beziehungsweise enger gelegt.“
Nachrüstung älterer Dächer
Auch auf die jeweiligen Windstärken vor Ort werden Neubaudächer schon bei der Planung ausgelegt. Die Dachziegel müssen, je nach Windlastzone, mit mehr oder weniger Klammern gesichert werden. „Zwar sind Dachziegel langlebige Produkte, die durchaus ein halbes Jahrhundert und länger halten können. Wer ein älteres Haus bewohnt, sollte sich aber überlegen, ob sich die Nachrüstung seiner Ziegel mit Dachklammern oder sogar eine neue Dachdeckung lohnen könnten – Hauseigentümer haben schließlich auch Verkehrssicherungspflichten!“
Das gilt auch für Eigentümergemeinschaften. Sie sollten ihren Verwalter dazu anhalten, das Hausdach regelmäßig checken zu lassen und sich vor eventuellen Sanierungsmaßnahmen unabhängige Beratung holen.