Auf vielen Friedhöfen gibt es denkmalgeschützte Grabmäler, die aufgrund ihrer Historie oder künstlerischen Gestaltung erhaltenswerte Kulturgüter sind und der besonderen Pflege bedürfen. Viele Angehörige möchten oder können sich nach dem Ablauf der Nutzungsrechte nicht um ihre denkmalgeschützten Grabstätten kümmern oder aber die Grabmäler befinden sich schon länger nicht mehr in Familienbesitz. Und da auch die Friedhofsverwaltungen nur begrenzt Mittel zum Erhalt solcher Zeitzeugen zur Verfügung haben, gibt es in vielen Städten bereits seit einigen Jahren Grabmal-Patenschaften.

Video: Ich pflege mein eigenes Grab - Grabpaten

Patenschaftsvereinbarung für ein Grab auf dem Friedhof

Als Grab-Pate kann man den Erhalt eines historischen Grabmals sichern und zugleich eine hochwertige, ansprechende Grabstelle für spätere Beisetzungen erwerben. Zur Auswahl stehen üblicherweise Grabsteine und Grabstellen in unterschiedlichen Größen und Ausführungen bis hin zu imposanten Familien-Mausoleen.

Bei der Übernahme einer Patenschaft wird eine Vereinbarung zwischen dem Paten, dem Grünflächenamt und der Denkmalschutzbehörde unterzeichnet Die Patenschafts-Vereinbarung enthält die jeweiligen Rechte und Pflichten des Grabmal-Paten, wobei es eine ganze Reihe verschiedener Patenschafts-Modelle gibt. Üblicherweise übernimmt der Pate die Kosten, um die bauliche und gärtnerische Grabanlage in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung zu restaurieren und zu erhalten.

Grabskulptur betender Engel

La_Corivo/iStock/Thinkstock

Denkmalschutz und Nutzungsgebühren

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Kosten einer Grabmal-Patenschaft durchaus mit den Kosten einer Grabmal-Neuanfertigung vergleichen lassen. Wird ein unter Denkmalschutz stehendes Grabmal im Rahmen einer Patenschaft gepflegt, können oft auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Nutzungsgebühren für das Patenschafts-Grab sind erst im Bestattungsfall zu entrichten.

In bestimmten Fällen und nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung ist sogar das Versetzen des historischen Grabmals an eine andere Grabstätte eigener Wahl möglich - vorausgesetzt, es verbleibt auf dem jeweiligen kommunalen Friedhof. Veränderungen an dem Grabmal selbst dürfen nicht vorgenommen werden, der Pate kann aber eine stilistisch passende Namenstafel auf das Grab legen. Mehr über Grabmäler auch hier.

Auch wenn der Grabmal-Pate auf den späteren Erwerb der Grabstätte verzichtet, so leistet er doch einen wertvollen und verantwortungsbewussten Beitrag zur Denkmalpflege und damit zum Erhalt unserer Friedhofskultur.

Bei Interesse an einer Grabmal-Patenschaft gibt die örtliche Friedhofsverwaltung Auskunft über die dafür in Frage kommenden Friedhöfe.