In Deutschland wird mehr Vermögen vererbt als jemals zuvor. Aber wie Vermögen am steuergünstigsten übertragen wird, weiß nicht jeder. Auch ein Testament oder Erbvertrag ist für viele Bürger noch keine Selbstverständlichkeit. Dabei setzt eine Weitergabe von Vermögen eine gründliche Planung voraus, sollen mögliche Konflikte und Risiken in der Familie und auch mit dem Finanzamt vermieden werden. Einen Überblick zu diesem Thema bietet der Bund der Steuerzahler mit seinem neuen kostenlosen Ratgeber „Erben und Vererben“.

Der Ratgeber erläutert die Grundlagen des Erbrechts und zeigt auf, wie typische Fehler vermieden werden können. Ausführlich und leicht verständlich wird dargestellt, worauf zu achten ist, zudem bietet der Ratgeber Checklisten, damit nichts übersehen wird und zeigt anhand praxisnaher Beispiele Möglichkeiten auf, wie Vermögen zu Lebzeiten und im Todesfall übertragen werden kann.

Wer erbt, wenn ich nicht verheiratet bin?

Bevor die Erbschaftsteuer für den jeweiligen Erben berechnet werden kann, müssen außer den sachlichen Steuerbefreiungen noch die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören:

  1. alle vom Erblasser herrührenden Schulden, die der Erbe übernehmen muss, soweit sie nicht schon bei der Ermittlung des Werts des Vermögens abgezogen worden sind,
  2. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen,
  3. geltend gemachte Pflichtteils- und Erbersatzansprüche anderer Erben,
  4. Kosten der Beisetzung inkl. Grabstein und landesüblicher Leichen- oder Beerdigungsfeiern,
  5. die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie
  6. die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.

An Stelle der unter 4.– 6. einzeln nachgewiesenen Beträge können pauschal 10.300 € ohne Nachweis abgezogen werden, wenn dem Erwerber dem Grunde nach solche Kosten entstanden sind, ihre Höhe aber nicht nachgewiesen ist.

Mit der Neuauflage des Ratgebers bekommt jeder Steuerzahler eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Aspekte des Erbrechts, des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Auch wenn der Leser sich zuvor nicht mit der Thematik befasst hat, so hilft die Lektüre der Broschüre, das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund um das Thema Erben und Vererben zu lichten und reduziert die Sorge, dem Finanzamt unnötig Geld zu schenken.

Cover Ratgeber Erben und Vererben

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V.

Der Ratgeber "Erben und Vererben" kann beim Bund der Steuerzahler angefordert werden.

Ratgeber anfordern

Der Ratgeber "Erben und Vererben" kann unter der kostenlosen Rufnummer 08000 767778 beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg angefordert werden.