Der Besuch des MDK-Gutachters für die Pflegebegutachtung ist ein entscheidener Moment beim Pflegegrad-Antrag. Der Anstragsteller oder die Antragstellerin wird zu Hause besucht, wo sich der Gutachter während des Termins ein Bild von der Selbstständigkeit und dem Pflegebedarf des Betroffenen macht, um anschließend eine Empfehlung an die Pflegekasse zu geben.

    Pflegeberatung für Seniorin

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    Anstragsteller dürfen die Notizen einsehen und können Ergänzungen machen. Nur keine falsche Scham - erzählen sie alles, auch individuelle Probleme oder Schwierigkeiten.

    Wie kann man eine Ablehnung des Pflegegrads verhindern?

    Ein häufiges Problem: Während dieser ein bis zwei Stunden gelingt es Antragstellern und Angehörigen nicht, alle Situationen abzurufen, in denen Hilfsbedarf besteht. Ergebnis kann eine Ablehnung des Pflegegrad-Antrags oder ein zu niedriger Pflegegrad sein. Antragsteller sollten im Vorfeld und während des Termins einige Tipps beachten, damit der Gutachter ihre Situation richtig einschätzt.

    Es gilt: Die Höhe der Leistungen von der Pflegekasse hängt vom Grad der Selbstständigkeit des Versicherten ab. Je hilfsbedürftiger ein Antragsteller ist, desto höher fällt der ihm zugestandene Pflegegrad aus und desto umfänglicher sind die Leistungen der Pflegekasse, wie z. B. ein Pflegebett (dieses kann vom Arzt verschrieben werden). Voraussetzung ist, dass der Gutachter die Situation des Antragstellers richtig einschätzt. Dafür können Antragsteller einiges tun.

    Pflegegrad beantragen: Tipps für Angehörige & Anstragsteller

    Vorbereitung der Pflegebegutachtung:

    • Antragsteller und Angehörige sollten über 10 bis 14 Tage alle Situationen im Pflegealltag notieren, bei denen Hilfsbedarf besteht.
    • Ein Trink- oder Essensprotokoll hilft bei der Dokumentation, sofern der Betroffene Ernährungsprobleme hat oder an einer Inkontinenz leidet.
    • Betroffenen und Angehörige sollten eine Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten aufstellen und notieren, wieviel Zeit sie für Termine aufwenden.
    • Folgende Dokumente sollten für den Tag der Begutachtung vorliegen: Arztbriefe, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, Diagnoseberichte, Röntgenaufnahmen, Berichte therapeutischer Maßnahmen (Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden).
    • Alle Medikamente inkl. Dosierungsangabe, auf die der Antragsteller angewiesen ist, sollten dem Gutachter vorgelegt werden.
    • Ist ein ambulanter Dienst beteiligt, ist auch dessen Pflegedokumentation für den Gutachter hilfreich und sollte bereitgelegt werden.
    • Betroffene und Angehörige sollten Hilfsmittel wie Rollator oder Windeln auflisten, die im Alltag notwendig sind.
    • Antragsteller können einen Pflegegradrechner, beispielsweise von pflege.de, nutzen und die Ergebnisse für den Gutachter bereitlegen.

    Während der Pflegebegutachtung:

    • Antragsteller sollten sich während des Termins so wie im üblichen Pflegealltag verhalten und alle Fragen des Gutachters ehrlich beantworten.
    • Pflegende Angehörige oder professionelle Pflegepersonen sollten anwesend sein, um den Pflegeaufwand und die täglichen Pflege-Herausforderungen zu schildern.
    • Antragsteller und Angehörige sollten die Initiative bei dem Gespräch mit dem Gutachter übernehmen und gezielt besonders aufwendige Pflegesituationen darstellen. Bleibt die Gesprächsführung dem Gutachter überlassen, fragt dieser möglicherweise individuelle Probleme des Betroffenen gar nicht ab.
    • Antragsteller und Angehörige sollten dem Gutachter eine Zusammenfassung ihrer Notizen mitgeben.