Zieht eine neue Heizung in den Heizungskeller, kommt auch der Schornstein auf den Prüfstand. Manchmal tut der alte weiter seinen Dienst, manchmal ist eine Schornsteinsanierung erforderlich, zum Beispiel wenn es eine Heizung mit Brennwerttechnik sein soll, und manchmal ist sogar ein neuer Schornstein erforderlich. Gibt es dafür eine Förderung? Alle Infos und Details, wann der Schornstein bei Zuschuss und Förderkredit berücksichtigt wird.

Edelstahlrohre im Schornstein gegen Kondenswasser

Wird bei einer Sanierung ein Brennwertkessel installiert, ist meistens auch eine Schornsteinsanierung erforderlich. Denn damit das entstehende Kondenswasser den Schornstein nicht schädigt, wird ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr eingezogen.

Manchmal ist im Zuge einer Heizungssanierung auch ein weiterer Schornstein nötig, wenn bei einer Hybridheizung mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden.

Mit einem Austausch des alten Heizkessels können die Heizkosten um bis zu 30 Prozent gesenkt werden.

Foto: homesolute.com

Förderfähig sind Sanierungsarbeiten nur in Verbindung mit einem Heizungstausch.

Seit Anfang 2021 werden Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (egal ob Heizung oder Dämmung) einheitlich beim BAFA beantragt. Dazu kombiniert werden kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, der im gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt wird.

Wer keinen Zuschuss, sondern einen Förderkredit (Kredit mit Tilgungszuschuss) für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen möchte, erhält eine Förderung wie bisher bei der KfW. Seit dem 1.7.2021 heißt das neue Kreditprogramm für einzelne Sanierungsmaßnahmen "Wohngebäude – Kredit (262)", im gleichen Programm wird dann auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.

Egal, welche Variante man in Anspruch nimmt, also ob Zuschuss oder Kredit - der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung beträgt bei Einzelmaßnahmen 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.

Übersicht: Förderungen Sanierung Wohngebäude (energie-fachberater.de)

Tipps zur Antragstellung

Sowohl bei der KfW als auch beim BAFA muss der Antrag auf Förderung vor Beauftragung der Handwerksfirma gestellt werden. Eigentümer sollten unbedingt darauf achten, dass der Kostenvoranschlag auch die nötigen Arbeiten am Schornstein enthält. Wer keine Förderung in Anspruch nimmt, kann die Kosten für die Schornsteinsanierung auch von der Steuer absetzen.

Achtung: Die alten KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152", "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)", "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)" sowie "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)" sind ausgelaufen. In diesen Programmen ist seit dem 1.7.2021 keine Antragstellung mehr möglich.