In Deutschland ist es noch immer so, dass nur die standesamtliche Trauung rechtskräftig ist. Viele Brautpaare wünschen sich jedoch zusätzlich eine Zeremonie, bei der das Ja-Wort noch einmal in feierlicher Atmosphäre und im Beisein der Familie und besten Freunde begangen wird und feiern das mit ihrer kirchlichen Hochzeit. Es gibt aber auch Brautpaare, die entweder keine kirchliche Hochzeit feiern möchten, weil ihnen der Bezug zur Kirche fehlt, oder nicht können* (siehe Anmerkung unten).

Trotzdem wünschen sich auch diese Paare oft, eine symbolische Trauung mit Familie und Freunden zu feiern.

Dekorierter Platz für Hochzeitszeremonie im Garten

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Die Hochzeitsdeko für die Trauzeremonie lässt sich ganz individuell gestalten, hier sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.

Trauzeremonie selbst gestalten

Hierfür bietet sich eine freie Trauung optimal an, denn sie ermöglicht es, die Zeremonie frei zu gestalten: Das Brautpaar kann beispielsweise die Art der Zeremonie, den freien Trauredner, den Ort der Trauung und den Ablauf der freien Trauung bestimmen. Daher kann die freie Trauung an ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen angepasst werden und dadurch sehr persönlich werden. Besonders schön ist, dass eine freie Trauung weder an Konventionen noch an Glaubenszugehörigkeiten oder amtliche Bestimmungen gebunden ist. Das hat den Vorteil, dass sie theoretisch an jedem Ort stattfinden kann oder auch beispielsweise buddhistische Elemente beinhalten kann, wenn das Brautpaar hierzu einen besonderen Bezug habt.

Wo kann eine freie Trauung stattfinden?

Der Ort für die freie Trauung sollte danach ausgewählt werden, wo es dem Paar am besten gefällt. Es kann sich unter freiem Himmel im Wald auf einer Lichtung, auf einer Wiese oder einem Feld trauen lassen, an einem See oder einem Fluss oder auch in heimischen Garten. Viele Hochzeitslocations bieten auch in ihrem Garten oder Park einen schönen Platz unter den Bäumen oder in einem Pavillon an, um dort die freie Trauung durchzuführen. Das ist natürlich besonders praktisch, da man mit allen Hochzeitsgästen nach der Trauung direkt zu Sektempfang, Menü und der Hochzeitsfeier übergehen kann.

Beispielhafter Ablauf einer freien Trauung

Kirchliche Trauungen haben klar vorgeschriebene Abläufe und schränken dadurch natürlich die Gestaltungsfreiheit der Brautpaare ein. Da die freie Trauung ganz individuell ausgestaltet werden kann, kann natürlich auch der Ablauf bei jeder Zeremonie anders aussehen. Es gibt zum Beispiel eine Vielzahl an Ritualen, durch die eine freie Trauzeremonie einen persönlichen Bezug zum Brautpaar herstellen kann.

Erster Teil: Eröffnung

  • Einzug
  • Begrüßung durch den freien Redner
  • Lesung
  • Lied

Zweiter Teil: Trauung

  • Trauritual: Die Idee hinter einem Ritual für die freie Trauung ist, dass zwei Dinge zu einem verbunden werden als Symbol für die Ehe, die geschlossen wird und das Paar nun als neue Familie miteinander verbindet.
  • Segnung der Ringe: Diese kann zum Beispiel durch die Gäste oder den Trauredner erfolgen.
  • Lied
  • (persönliche) Treueversprechen und Ringwechsel
  • Bestätigung der Vermählung durch Trauzeugen
  • Fürbitten
  • Lied

Dritter Teil: Abschluss

  • Segnung des Paares (optional)
  • Auszug

Warum eine freie Trauung so besonders ist

Da die freie Trauung ganz individuell nach eigenen Wünschen geplant werden kann, hat das Brautpaar bei den Lesungen und Liedern, die gesungen oder gespielt werden sollen, ganz frei wählen. Familie und Freunde können auch intensiv mit Texten und Ritualen in die Zeremonie eingebunden werden.

Besonders schön ist es, wenn beide Partner sich bei der freien Trauung ein individuelles Treueversprechen geben, das sie selbst verfasst haben.

* Anmerkung

Das Thema "Darf man nach einer Scheidung erneut heiraten" ist je nach Kirche unterschiedlich. In der evangelischen Kirche stellt dieses eher kein Problem dar. In der katholischen Kirche ist es etwas komplexer, da die  Kirche die Ehe als Sakrament und damit als unauflösbar betrachtet. Sollten Sie nach Ihrer Scheidung erneut katholisch kirchlich heiraten wollen, müssen Sie eine Ausnahme von der Unauflösbarkeit der Ehe begründen. Sie können vor einem Kirchengericht ein Ehenichtigkeitsverfahren in die Wege leiten oder die Auflösung Ihrer Ehe beantragen.