Meistens werden die Begriffe untereinander synonym benutzt, aber es gibt Unterschiede, nicht nur hinsichtlich des Fahrverhaltens, sondern auch was gesetzliche Regelungen betrifft.

In diesem Experten-Video werden die wichtigsten Unterschiede rund ums Thema Versicherung, Straßenverkehrsordnung und mehr erklärt:

Video: Pedelec vs S-Pedelec / ebike | 25/45 kmh | Praxis Erfahrungen | Reichweite | STVO | Bußgeld | Tuning

1.  Pedelec

Wenn man heute von E‑Bikes spricht, sind in aller Regel Pedelecs gemeint, denn mehr als 99 Prozent aller Elektroräder funktionieren nach diesem Prinzip. Der Begriff setzt sich zusammen aus pedal, electric und cycle und verdeutlicht: Der Motor arbeitet nur, wenn man selbst auch kurbelt. Ein Sensor im Antrieb misst die Kraft, mit der man tritt, und unterstützt je nach Hersteller, Einstellung und ausgewähltem Modus mit 25 Prozent bis 200 Prozent dieser Kraft. Pedelec-Piloten sind also Radfahrer mit einer Extraportion Rückenwind – das „typische Pedelec-Lächeln“ trägt entscheidend zur Popularität der Gattung bei. Das Pedelec unterstützt bis 25 km/h, viele Modelle bieten auf Knopfdruck eine Schiebehilfe in Schrittgeschwindigkeit.

Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder: keine Helmpflicht, kein Führerschein, keine Altersgrenze.

2. S‑Pedelec

Sie funktionieren wie Pedelecs, unterstützen aber bis maximal 45 km/h. Obwohl man sich dafür schon richtig ins Zeug legen muss, macht das die von außen betrachtet gewöhnlichen Fahrräder im Verkehrsrecht zu Kleinkrafträdern, die eine Zulassung sowie ein Versicherungskennzeichen benötigen. Es besteht Führerschein- (Klasse AM) und Helmpflicht – wobei sich das Gesetz seit Jahren nicht eindeutig dazu äußert, welcher Helm der richtige ist. Vielen Fachleuten zufolge ist der Radhelm passend, zudem zeichnet sich die Entstehung einer eigenen Helmgattung zwischen Rad- und Motorradhelm ab. S‑Pedelecs machen nur ein Prozent der E‑Bikes aus, was hauptsächlich darin begründet liegt, dass die Radwegnutzung verboten ist. Anbauteile dürfen am S‑Pedelec nicht wie beim Fahrrad einfach verändert werden. Nach den jüngsten Regularien kommt das S‑Pedelec stets mit Hupe, Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung und darf mit Fernlicht ausgestattet sein.

S-Pedelecs brauchen eine Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und ein Versicherungskennzeichen. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (im Autoführerschein enthalten) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es besteht eine Helmpflicht.

3. E‑Bike

Gern als Oberbegriff für alle Fahrräder mit Elektroantrieb verwendet, bezeichnet der Begriff „E‑Bike“ im engeren Sinne ein Fahrrad, dessen Motor mit einem „Gasgriff“ bedient wird. Es funktioniert also unabhängig vom Pedalieren. Je nach Leistungsabgabe und Geschwindigkeit sind E‑Bikes versicherungspflichtig (Mofa-Kennzeichen) und der Fahrer benötigt einen Mofa-Führerschein (AM-Führerschein, im Autoführerschein enthalten), eine Helmpflicht gibt es jedoch nicht. Vom Markt ist das E‑Bike weitestgehend verschwunden; zu finden sind solche Räder am ehesten in der Billig-Abteilung oder der für besondere Verwendungszwecke.

Die Versicherungspflicht richtet sich nach der Geschwindigkeit. Ein Führerschein der Klasse AM ist erforderlich. Es besteht keine Helmpflicht.