Millionen Blitze zucken jedes Jahr über Deutschland, etliche schlagen ein. Dabei verursachen sie Schäden, auch an Immobilien. "Private Bauherren sollten deshalb frühzeitig über Blitzschutz für ihren Neubau nachdenken", empfiehlt Dipl.-Bau-Ing. Volker Wittmann, Sachverständiger und Leiter des Büros Regensburg im Verband Privater Bauherren (VPB). "Blitzschutz muss zum Haus und den eigenen Bedürfnissen passen."

Vorschrift im Neubau sind heute sogenannte Fundamenterder. Sie müssen seit 1980 eingebaut werden und liegen, wie der Name nahelegt, im Bereich des Fundaments. Der Fundamenterder leitet die Spannung bei Blitzeinschlägen im Haus oder in der Nachbarschaft ins Erdreich ab. Fundamenterder sind Teil des elektrischen Schutzsystems eines Hauses und werden nach DIN 18014:2014-3 gebaut.

Blitzschutz: Sorgfältige Planung erforderlich

Weil immer mehr WU-Keller (wasserundurchlässige Keller) gebaut werden, gelten seit März 2014 entsprechende neue Vorschriften: Fundamenterder bei WU-Kellern und WU-Kellerböden sowie zum Erdreich gedämmten Kellerböden liegen heute nicht mehr in der Stahlbetonkonstruktion selbst, sondern unter der Gebäudesohle im Erdreich bei nicht unterkellerten Gebäuden bis zu 80 Zentimeter tief. Dort werden sie ringförmig um das gesamte entstehende Haus herum in V4A Edelstahl eingebaut und mit dem Potentialausgleich in der Bodenplatte verbunden. Im Ernstfall wird so die Überspannung gleich unter die Bodenplatte und ins Erdreich geleitet. "Das klappt aber nur, wenn die Planung stimmt und sorgfältig ausgeführt wird", weiß Volker Wittmann aus langjähriger Erfahrung. Er rät: "Bauherren sollten auch dieses, im Ernstfall ja lebenswichtige Baudetail, unbedingt vom unabhängigen Sachverständigen kontrollieren lassen."

Nachrüstung einer Blitzschutzanlage

Altbauten, die vor 1980 entstanden sind, haben in der Regel keine Fundamenterder. "Eigentümer können bei Bedarf die Nachrüstung einer Blitzschutzanlage mit Tiefenerder erwägen", erläutert der Sachverständige, hält aber Blitzschutzanlagen bei Wohnhäusern in geschlossenen Siedlungen in der Regel nicht für nötig, weil dort keine Gefahr drohe. "Blitzschutzanlagen sind vor allem bei exponierten Gebäuden sinnvoll." Technisch ist die Nachrüstung einer Blitzschutzanlage kein Problem, vorausgesetzt, der beauftragte Handwerksbetrieb arbeitet sorgfältig und hält alle Vorschriften genau ein.

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Überspannungsschutz

Aber selbst, wer sein Haus schützt, ist noch nicht sicher vor den Auswirkungen eines Einschlags. Bei einem Blitzeinschlag in der näheren Umgebung oder in der Stromversorgung des Netzbetreibers kommt es häufig zu Überspannungen im Leitungsnetz. Häufig wird bei solch extremen Spannungsschwankungen teure Elektronik beschädigt. Bei wertvollen Elektronikgeräten, wie beispielsweise aufwändigen Smarthome-Installationen, EDV oder Multimedia empfiehlt der VPB seinen Bauherren beim neuen Haus den Einbau eines Überspannungsschutzes. Auch der lässt sich in Altbauten nachrüsten.

Versicherungsschutz prüfen

"Bauherren und Hauseigentümer achten meiner Erfahrung nach noch zu selten auf diesen Überspannungsschutz", erklärt Volker Wittmann. "Dabei haben wir alle immer mehr teure Elektronik im Haus, die es zu schützen lohnt." Auch an ausreichenden Versicherungsschutz sollten Hauseigentümer denken, rät der Experte: "Versicherungen zahlen in der Regel nach statistischer Auswertung der Ortungssysteme und auch nicht immer bei jeder Art von Blitz. Das kann richtig ärgerlich sein, wenn man zwar gegen Blitzschlag versichert ist und einen Gewitterschaden hat, sich dann aber von der Versicherung erklären lassen muss, der Blitz wäre zu weit weg gewesen oder aus der verkehrten Richtung gekommen!" Auch hier sollten Bauherren und Hauseigentümer prüfen, was sie tatsächlich benötigen und was für sie sinnvoll ist.