Wann erhält man eine Hörgeräteverordnung vom HNO-Arzt?

Um eine Hörgeräteverordnung auszustellen, ermittelt der HNO-Arzt den Hörverlust mithilfe eines Ton- und eines Sprachaudiogramms. Die Kriterien beider Untersuchungsmethoden müssen erfüllt sein, um eine Verordnung zu erhalten.

Eine Hörgeräteverordnung ist ab Erhalt sechs Monate gültig und wird von den meisten Krankenkassen bis 28 Tage nach Ausstellung eingefordert. So können Versicherte schnellstmöglich ihre Hörgeräte von einem qualifizierten Hörgeräteakustiker anpassen lassen. Um die Abwicklung mit der Krankenkasse (inklusive Abrechnung) kümmert sich der entsprechende Vertragspartner, sobald ihm die Hörgeräte-Verordnung vorliegt.

Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse die Kosten für das erforderliche Hilfsmittel nur übernehmen darf, wenn der Anbieter ein Vertragspartner der jeweiligen Kasse ist.

Hörgeräte-Check als Modellbild

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Hörsysteme sind kleine Minicomputer, die mehr können als den Klang verbessern. Sie müssen regelmäßig vom Hörakustiker überprüft werden.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Hörgeräte?

Aktuell gibt es mehr als 1.000 Modelle für Hörgeräte auf dem deutschen Markt, die sich in Preis, Design und Funktionen unterscheiden. Doch der Kauf eines guten Hörgeräts muss nicht zwingend teuer sein. Als Kassenpatient haben Sie die Möglichkeit, auf Hörgeräte zurückzugreifen, die für Sie kostenlos sind. Zu beachten ist jedoch, dass das Einlösen der ärztlichen Verordnung eine Rezeptgebühr von 10 Euro mit sich bringt.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen seit dem Jahr 2013 für Hörgeräte einen Festbetrag als Zuschuss. Dieser Festbetrag variiert je nach Hörverlustgrad, Ohr (einseitig oder beidseitig) und Krankenkasse, liegt aberim Schnitt zwischen etwa 700 und 800 Euro pro Ohr. Die genaue Höhe hängt auch davon ab, ob das Hörgerät für eine einseitige oder beidseitige Versorgung benötigt wird. Bei einer einseitigen Hörgeräteversorgung beträgt der Festbetrag je nach Krankenkasse etwa 700 bis 800 Euro; bei einer beidseitigen Versorgung wird dieser Betrag pro Ohr gezahlt, also etwa 1.400 bis 1.600 Euro insgesamt.

Abhängig vom Modell liegt die Preisspannefür neue Hörgeräte bei 10 Euro bis zu 2.500 Euro.

Die Preisspanne für Hörgeräte kann bei Premium-Modellen sogar bis zu 3.500 oder 4.000 Euro pro Gerät erreichen. Je nach Ausstattung, Technologie und Marke variieren die Preise. Die teuersten Hörgeräte gehören zur High-End-Kategorie, die oft mit besonders fortschrittlicher Technologie ausgestattet ist, etwa:

  • 360°-Hören und Frequenzkompression: Bietet eine natürliche Orientierung im Raum und Anpassung an verschiedene Hörsituationen.
  • Automatische Geräuschunterdrückung und Spracherkennung: Filtert Hintergrundgeräusche und hebt Sprache hervor.
  • Bluetooth-Funktionalität: Ermöglicht die direkte Verbindung mit Smartphones, Fernsehern und anderen Geräten.
  • App-Anbindung und Fernsteuerung: Nutzer können das Hörgerät per App steuern und personalisieren.
  • Künstliche Intelligenz (KI): KI-gesteuerte Funktionen passen das Hörerlebnis automatisch an Umgebungsgeräusche an.

Diese Features machen die teuersten Modelle teils über 3.000 Euro pro Gerät teuer, wobei der Preis in manchen Fällen 4.000 Euro erreichen kann.

Mann setzt sich blaues Im-Ohr-Hörgerät ein

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Modernste Technik auf kleinstem Raum: Im-Ohr-Hörgeräte sind fast unsichtbar und kaum zu spüren. Sie bieten höchsten Komfort.

Zahlt die Kasse auch für Service und Reparatur?

Dabei richtet sich die Höhe der Zuzahlung nach der Form- und Funktionsvielfalt und den Preisunterschieden aus den verschiedenen Festbeträgen der Krankenkassen. Neben den Kosten für das Hörgerät selbst übernimmt der Versicherungsträger dann auch gesetzlich festgesetzte Beträge für den Service des Akustikers. Auch wenn Reparaturen anfallen, haben Versicherte in einem solchen Fall Anspruch auf Kostenübernahme der Krankenkasse.

Hörgerät verloren oder beschädigt - was tun?

Doch wie lange halten Hörgeräte bzw. wann bekommt man neue Hörgeräte?

Gesetzliche Krankenkassen kalkulieren eine Nutzungsdauer von sechs Jahren. Ist Ihr Modell also älter als sechs Jahre, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss auf Ihr nächstes Hörgerät. Für dieses gilt laut Gesetzgeber ein Abschlag von 20 Prozent.

Mindestanforderung an Kassen-Hörgeräte

Um eine angemessene Qualität zu gewährleisten, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte bestimmte Anforderungen erfüllen. So können Geräte, die für Kassenpatienten kostenlos sind, durchaus mit kostenpflichtigen Varianten mithalten. Unter anderem müssen entsprechende Modelle digital und modern ausgestattet sein. Mindestvoraussetzungen sind:

  • Digitaltechnik
  • mindestens sechs Frequenzkanäle
  • mindestens drei Hörprogramme
  • Störschallreduzierung
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Verstärkungsvorgaben

Für individuelle Einstellungen müssen nach den DSB-Richtlinien sechs Frequenzbereiche abgedeckt werden. Auch eine Mindestanzahl von drei Hörprogrammen, die auf verschiedene Alltagssituationen ausgelegt sind, gehört zu den Anforderungen. Um störende Pfeifgeräusche zu mindern, müssen zuzahlungsfreie Hörgeräte ferner über eine Rückkopplungsunterdrückung verfügen. Zudem sollte eine moderne Technologie zur Ausblendung anderer Nebengeräusche vorhanden sein.

Worin unterscheiden sich zuzahlungsfreie Hörgeräte?

Kostenlose Hörgeräte bieten zwar zahlreiche Features, dennoch gibt es einige Unterschiede zu teureren, zuzahlungspflichtigen Modellen. Liegt das gewünschte Hörgerät über dem gesetzlich geregelten Festbetrag, dann müssen Sie die Differenz selbst zahlen. Der frühere Festbetrag betrug 786,86 € für ein Hörgerät und wurde in den letzten Jahren angepasst, da er auch von individuellen Verträgen der Krankenkassen abhängt.

Allgemein deckt der Festbetrag die Kosten für sogenannte Basis-Hörgeräte, die die Mindestanforderungen erfüllen. Wenn ein teureres Modell gewählt wird, muss der Versicherte die Differenz selbst zahlen, jedoch sind die von der Krankenkasse bezuschussten Geräte heute technisch moderner als noch vor einigen Jahren.

Zu den entsprechenden Besonderheiten, die zuzahlungspflichtige Hörgeräte bieten, gehört beispielsweise die sogenannte Frequenzkompression, 360°-Hören oder automatische Anpassung an unterschiedliche Hörsituationen. Auch eine moderne Bluetooth-Technologie, mit der Sie Ihre Hörhilfe mit dem Smartphone, dem Fernseher und ähnlichen Geräten verbinden können, ist vermehrt in der Premiumklasse zu finden und gilt als zuzahlungspflichtig.

Private Krankenversicherung

Das Verfahren zur Kostenübernahme für die Versorgung mit Hörgeräten durch die privaten Krankenkassen weicht grundsätzlich von dem der gesetzlichen Versicherer ab. Zwar sind die medizinischen Kriterien in der Feststellung durch den HNO-Arzt dieselben, aber die Erstattungsbeträge richten sich komplett nach den individuellen Vereinbarungen zwischen PKV und Versichertem. In den meisten Fällen werden qualitativ höherwertige Geräte komplett durch die Privatversicherer bezahlt.