Hörgeräte sind wertvoll – in jeder Hinsicht. Beschädigungen oder gar Verlust kommen meist teuer zu stehen. Die Krankenkasse kann, ist aber nicht verpflichtet innerhalb des Sechs-Jahre-Zeitraums, nach dem eigentlich wieder ein Anspruch auf eine erneute Hörgeräte Zuzahlung besteht, erneut zu zahlen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.

Zusatzversicherung für die Hörhilfe

Eine zusätzliche Absicherung bei Verlust oder teuren Reparaturen der unentbehrlichen Hörhilfen ist also in jedem Fall zu empfehlen. Der jeweilige Versicherungsumfang unterscheidet in der Regel zwischen Reparaturen und Totalschaden beziehungsweise Verlust.

Mann grübelt über einer Rechnung

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Nicht selten übersteigen die Reparaturkosten die Kassenpauschale.

Übersteigen etwa die Reparaturkosten die Reparaturpauschale der gesetzlichen Krankenkassen, muss der Hörgerätebesitzer diese Kosten selbst bezahlen. Schäden bis zu 500,00 € sind da keine Seltenheit. Die Garantie und Gewährleistung der Hörgerätehersteller gehen von einer sachgemäßen Behandlung aus. Gegen solche Schäden und Kosten kann man sich absichern.

Welchen Schutz leisten Hörgeräteversicherungen?

Hörgeräteversicherungen schützen bei Reparaturkosten für Material- und Konstruktionsfehler, Verschleiß, Abnutzung, unsachgemäßer Handhabung, Korrosion durch Schweiß oder Feuchtigkeit und Elektronikschäden. Darüber hinaus ist der eigentlich Wert des Hörgerätes ebenfalls versichert. Gerade dann, wenn man neben der Zuzahlung der Krankenkasse einen privaten Eigenanteil geleistet hat. Und dieser ist im Verlustfall definitiv "verloren". Der Schutz durch eine Hörgeräteversicherung greift also bei Verlust, man spricht auch von Liegenlassen, Diebstahl oder Totalschaden.

Darauf sollten Sie bei einer Hörgeräteversicherung achten:

  • Versicherungswert sollte der Neuwert (nicht der Zeitwert) der Versorgung sein
  • Die Versicherungsdauer sollte so lang wie möglich sein, ideal 5 oder 6 Jahre
  • Die Selbstbeteiligung beim Verlust, also ihr Eigenanteil, sollte nach oben begrenzt sein, z.B. 10% maximal 250 € pro Hörgerät
  • Auch Reparaturen sollten einen beschränkten Eigenanteil haben, z.B. 35 € pro Hörgerät
  • Möglichst viele Schäden sollten abgedeckt sein, achten Sie daher darauf, dass Schäden durch Schweiß, Bedienfehler, Haustiere und Liegenlassen versichert sind.