Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt – und arbeiten dort teilweise am Küchentisch, am Esstisch, in einer Arbeitsecke oder sogar auf der Couch im Wohnzimmer. Die Kosten für eine solche Art der Heimarbeit sind laut Steuergesetz eigentlich nicht absetzbar. Denn dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Arbeitszimmer: Kosten für das Homeoffice absetzen. Damit Arbeitnehmer, die nur vorübergehend wegen der Covid-19-Pandemie von zu Hause gearbeitet haben oder noch arbeiten, nicht ganz leer ausgehen, hat die Bundesregierung Ende 2020 die Homeoffice-Pauschale beschlossen.

Bis zum 31. Dezember 2022 sollen diese Regelungen zur Homeoffice-Pauschale verlängert und evaluiert werden.

Homeoffice-Pauschale höchstens 600 Euro

Mit der Homeoffice-Pauschale dürfen pro Arbeitstag in den heimischen vier Wänden fünf Euro von der Steuer abgesetzt werden. Dann folgt aber auch schon die erste Einschränkung: Die Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt. Das entspricht 120 Arbeitstagen (120 Tage x 5 Euro = 600 Euro). Das heißt: Auch wer 130 oder 150 Tage wegen Corona am Esstisch, in der Küche oder in einer Arbeitsecke zu Hause gearbeitet hat, darf nicht mehr als 600 Euro absetzen.

Anrechnung in die Werbungskostenpauschale

Die zweite Einschränkung: Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) eingerechnet. Diese liegt bei 1.000 Euro im Jahr und wird bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Arbeitnehmereinkünften abgezogen, und zwar automatisch bei jedem Arbeitnehmer. Das heißt: Erst wenn man über diese 1.000 Euro Werbungskosten kommt, kann man noch zusätzlich Steuern sparen.

Wer wegen Corona aber häufig zu Hause gearbeitet hat und nicht in den Betrieb oder das Unternehmen gependelt ist, kann auch weniger Fahrten über die Pendlerpauschale angeben und hat somit geringere Werbungskosten als in den Jahren zuvor. Aus diesem Grund werden viele Arbeitnehmer durch die eingeführte Homeoffice-Pauschale gar nicht zusätzlich entlastet, weil sie auch damit nicht über die Grenze von 1.000 Euro kommen, die ihnen sowieso bei der Berechnung der Steuer abgezogen wird.

Rechenbeispiele zur Homeoffice-Pauschale

Nehmen wir mal an, im Jahr 2020 betrug Ihr Arbeitsweg 20 Kilometer. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke gibt es eine Steuervergünstigung von 30 Cent. Im Normalfall sieht die Rechnung bei 220 Arbeitstagen im Jahr dann wie folgt aus:

220 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.320 Euro

Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass sie sonst keine Werbungskosten haben. Somit würde das Finanzamt bei der Steuerberechnung 1.320 Euro von Ihren Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen, weil Sie über der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro liegen.

Waren Sie von den 220 Arbeitstagen aber nur an 50 Tagen im Büro und haben an den anderen 170 Tagen daheim gearbeitet, dann sieht die Rechnung so aus:

50 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 300 Euro
300 Euro Werbungskosten + 600 Euro Homeoffice-Pauschale = 900 Euro

In dem Fall würde das Finanzamt lediglich die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro von Ihren Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen – also 320 Euro weniger, als wenn Sie täglich zur Arbeit gefahren wären.

Wichtig

Natürlich dürfen Sie die vollen 600 Euro Homeoffice-Pauschale nur abziehen, wenn Sie mindestens 120 Tage zu Hause gearbeitet haben. Waren es beispielsweise nur 100 Tage, dürfen Sie nur 500 Euro abziehen.

Homeoffice-Pauschale hilft nicht jedem

Fazit: Arbeitnehmer profitieren nur von der Homeoffice-Pauschale, wenn Sie mit ihren Werbungskosten alleine, zum Beispiel weil sie einen längeren Arbeitsweg haben, oder mit anderen beruflichen Ausgaben plus der Homeoffice-Pauschale auf einen Betrag von über 1.000 Euro kommen.

Ein Beispiel: Sie haben Werbungskosten von 500 Euro und wegen Corona 120 Tage zu Hause am Esstisch gearbeitet – dann können Sie 1.100 Euro von der Steuer absetzen (500 Euro Werbungskosten + 600 Euro Homeoffice-Pauschale = 1.100 Euro).

Ein anderes Beispiel: Sie hatten Werbungskosten von 1.200 Euro und waren wegen Corona an 120 Tagen zu Hause im Arbeitseinsatz – dann können Sie 1.800 Euro absetzen (1.200 + 600).

Übrigens

Wäre die Homeoffice-Pauschale als eine Art Zuschlag oder Bonus beschlossen worden und würde nicht in die Werbungskosten eingerechnet, hätten deutlich mehr Arbeitnehmer etwas davon. Beispiel: Sie haben Werbungskosten von 800 Euro und wegen der Pandemie 120 Tage zu Hause gearbeitet, dann würde das Finanzamt bei der Berechnung der Steuer von ihren Einkünften 1.600 Euro abziehen (1.000 Euro Werbungskostenpauschale + 600 Euro Homeoffice-Pauschale).

Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie die Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen wollen:Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, in welchem Zeitraum oder anders gesagt, an wie vielen Tagen Sie zu Hause gearbeitet haben.
Zeichnen Sie auch selbst möglichst präzise auf, wann Sie zu Hause gearbeitet haben. Hier bietet sich eine Tabelle mit Datum und der Anzahl der Stunden an.
Die bloße Behauptung „Ich durfte zu Hause arbeiten“ wird wohl in der Regel nicht ausreichen.

Noch einmal die wichtigsten Fakten zur Homeoffice-Pauschale:

  • Die Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag.
  • Sie ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt.
  • Das entspricht 120 Tagen, mehr werden nicht berücksichtigt.
  • Die Homeoffice-Pauschale ist kein Bonus oder Zuschlag.
  • Sie wird bei der Werbungskostenpauschale eingerechnet.

Tipp zur Homeoffice-Pauschale:

Es lohnt sich, genau auszurechnen, welche Werbungskosten Sie steuerlich geltend machen können. Denn diese senken Ihre Steuerlast. 

Weitere Infos zum Thema Homeoffice:

Homeoffice: Energiespartipps und Rechtsfragen
► Ablehnung von Homeoffice kein Kündigungsgrund
Feng Shui Tipps fürs Homeoffice
Beauty-Tipps für den Video-Call im Homeoffice
Rückenfreundliches Home Office