Totenschein

Ereignet sich der Tod im häuslichen Umfeld innerhalb der Familie, muss zunächst der Hausarzt benachrichtigt werden, um den Todesfall zu dokumentieren und den Totenschein auszustellen. Der Arzt bescheinigt den Tod umgehend, wenn es sich um eine natürliche Todesursache handelt. Lässt sich die Todesursache nicht eindeutig klären oder kann zweifelsfrei von Suizid oder einem kriminellen Delikt ausgegangen werden, gilt es die zuständigen Behörden bzw. die Polizei einzuschalten.

Video: Todesfall in der Familie - Das musst du tun wenn jemand stirbt

Bestattungsunternehmen

Da der Verstorbene nur für eine gewisse Zeit in einem Privathaushalt verbleiben kann (die genauen Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden), wird ein Bestattungsunternehmen damit beauftragt, den Toten hygienisch zu versorgen. Idealerweise hat man bereits zuvor Kontakt zu einem Bestatter des Vertrauens aufgenommen, der einem bei Fragen beratend zur Seite steht und nach Vereinbarung auch das Organisatorische zum Großteil übernimmt.

Kirchlicher Beistand

Wird kirchlicher Beistand gewünscht, wendet man sich an den zuständigen Pfarrer, der die Krankensalbung durchführt, wenn der Tod des Angehörigen absehbar ist. Im Hinblick auf die Bestattung wird ein Trauergespräch für die Gestaltung der Trauerfeier – oder Gottesdienstes vereinbart.

Trauernde Frau im Beratungsgespräch mit Bestatter

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Abschied nehmen

In jedem Fall sollte man sich die Zeit zum Abschiednehmen lassen – nach den ärztlichen Formalitäten bis zum Eintreffen des Bestatters. Denn dieses letzte Zusammensein mit dem Verstorbenen wird meist als ebenso intensive wie tröstliche Phase innerhalb der Trauerbewältigung erlebt. Heutzutage ist dieses bedeutende und heilsame Ritual vom Gesetzgeber auf maximal 48 Stunden beschränkt. Doch auch in dem jeweiligen Bestattungsinstitut besteht zumeist die Möglichkeit zur Aufbahrung in einem Raum der Stille mit genügend Zeit für das persönliche Gedenken. Mehr zu Ritualen des Abschiednehmens und Trauerphasen lesen Sie auch hier.

Todesfall melden

Der Todesfall muss durch Vorlage der Todesbescheinigung beim Standesamt gemeldet werden. Dies sollte spätestens am nächsten Werktag geschehen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Angehörige verstorben ist. Dort wird zugleich die Sterbeurkunde beantragt (am besten gleich 5 bis 10 Exemplare). Liegt ein Testament vor, sind die Angehörigen dazu verpflichtet, dieses unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.

Die Angelegenheiten des Verstorbenen: Versicherungen

Bei Lebens- und Sterbegeldversicherungen sollten Hinterbliebene besonders schnell reagieren, da viele Versicherer eine Benachrichtigung innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach dem Ableben des Versicherten verlangen. Wenn es eine Unfallversicherung gibt, erbringt diese oft Leistungen im Todesfall, jedoch gilt hier eine kurze Frist zur Benachrichtigung, oft sind es nur 48 Stunden. Mehr dazu, was mit Versicherungen und Verträgen eines Verstorbenen zu beachten ist, lesen Sie hier.

Todesfall in einer Pflegeeinrichtung - sie kümmert sich je nach Vereinbarung

Wenn der Angehörige in einem Krankenhaus oder Pflegeheim gestorben ist, kümmert sich die Institution um das Ausstellen des Totenscheins durch einen Arzt. Die Beauftragung des Bestattungsinstituts geschieht nach Wunsch der Angehörigen oder des Verstorbenen, wenn dieser sich für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen ausgesprochen hat.