Dieser Artikel stammt vom Frühjahr 2020

Die Corona-Verordnungen und -Hilfen haben sich seither mehrmals geändert. Dennoch haben wir uns entschlossen, diesen Artikel als historisches Zeugnis für den Verlauf der Corona-Krise stehenzulassen.

Bitte beachten Sie immer die aktuell geltenden Regelungen!

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Verhärtete Fronten sind das letzte, was beide Seiten jetzt benötigen, deshalb gilt es, besonnen zu bleiben. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an Lösungen. Am 27.03.2020 hat der Bund ein Paket gegen die Corona-Folgen auf den Weg gebracht. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ verbietet es, Mietern wegen Zahlungsrückständen auf Grund von Einkommensausfällen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 eingetreten sind und die bis zum 30.6.2022 nicht ausgeglichen sind, zu kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen.

Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen. Die neuen Regelungen gelten auch für Pachtverhältnisse und Gewerberaummietverträge.

Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?

Häuschen aus Holz mit Fragezeichen

marchmeena29/iStock/Getty Images Plus

Sowohl Mieter, als auch Vermieter haben aufgrund der Corona-Krise viele fragen.

Im Corona-Pakt des Bundes sind dann auch Hilfen enthalten, die Vermieter in Anspruch nehmen können. Hier wird es Unterstützung für Vermietende geben, wenn sie Darlehen aufgrund ausbleibender Mietzahlungen nicht mehr bedienen können. Es greift dann das Recht zur Einstellung von Leistungen aus vertraglichen Verpflichtungen, das im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ geregelt ist.

Empfehlungen für Vermieter

Der Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt Vermietern, ihren Mietern mit geringem Einkommen einen Antrag auf staatliches Wohngeld ans Herz zu legen. Außerdem sollen bei Anträgen auf Hartz IV die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden.

 

Der Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) warben zusätzlich beim Bund um einen „Sicher-Wohnen-Fonds“, bisher wurde diese Idee aber vom Bund nicht aufgegriffen.

Das Gespräch suchen

Vermietende und Mietende sollten unbedingt miteinander ins Gespräch kommen, wenn sich Zahlungsprobleme abzeichnen, um gemeinsam eine für beide Seiten gute Lösung zu finden. Von gestundeten Mietzahlungen betroffene Vermieter können steuerliche Entlastungen beantragen. Vorgesehen sind Stundungen von fälligen Steuern, die Erlassung von Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen und großzügige Fristverlängerungen.

Bitte beachten Sie, dass diese Angaben unverbindlich sind und sich jederzeit ändern können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Stand: 01.04.2020