Umbauten und Anbauten - wie auch ein Wintergarten - müssen in den meisten Bundesländern vom Bauamt genehmigt werden. Auch wenn der Wintergarten in der jeweiligen Landesbauordnung verfahrensfrei gestellt ist, empfiehlt es sich, alle Fragen im Vorfeld mit dem Bauamt zu klären. Eine unverbindliche Bauanfrage gibt Hausbesitzern Sicherheit in Sachen Planung und Baugenehmigung.

In den meisten Bundesländern ist der Bau eines Wintergartens einreichungspflichtig. In diesem Fall entscheidet das Bauamt anhand der eingereichten Bauunterlagen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht (Genehmigungsfreistellung). Ist der Wintergarten in der Landesbauordnung verfahrensfrei gestellt, reicht auch eine nachträgliche Bauanzeige.

Wichtige Fragen für die Baugenehmigung des Wintergartens im Vorfeld klären

Wer einen Wintergarten bauen (lassen) will, sollte sich nicht nur mit Fragen des Materials und der Optik beschäftigen, sondern auch an die rechtlichen Fragen denken! Da das Baurecht Sache der Bundesländer ist, gibt es leider keine einheitlichen Regelungen. Pflicht ist ein Blick in den Bebauungsplan. So lässt sich herausfinden, wie viel Fläche auf dem Grundstück noch bebaut werden darf und ob eventuell sogar bestimmte Bauformen vorgeschrieben sind. Auf Nummer sicher gehen Hausbesitzer mit einer unverbindlichen Bauvoranfrage beim Bauamt: Damit kann zum Beispiel geklärt werden, welche Grenzabstände und Baufluchtlinien eingehalten werden müssen. Außerdem wird mit der Bauvoranfrage auch die Frage beantwortet, ob und unter welchen Auflagen eine Baugenehmigung erteilt wird.

Wird dieser Schritt übersprungen, kann es später für Hausbesitzer teuer werden, denn gegen Schwarzbauten gehen die Behörden konsequent vor. Deutlich günstiger ist eine vorherige Abstimmung mit dem Bauamt, welche Unterlagen erforderlich sind. Alle bautechnischen Nachweise sollten für eine eventuelle Vorlage sorgfältig aufbewahrt werden