In den Programmen 159 und 455 "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW-Bank Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und eine hohe Wohnqualität gewährleisten. Dazu gehört auch die Nachrüstung einer automatischen Steuerung für Türen, Tore, Fenster und Rollladen. Experte Alexander Neumann erklärt die Details der Smart-Home-Förderung.
"Smarte" Bedienelemente, die Barrieren reduzieren, werden gefördert
Wird die Bedienung von Fenstern oder Sonnenschutzelementen zur Hürde, weil die Kraft für Griff, Kurbel oder Gurt fehlt, leidet auch die Qualität eines selbstbestimmten Wohnens. Deshalb fördert die KfW im Programm "Altersgerecht Umbauen" auch Smart-Home-Elemente. Wer bei einer Sanierung barrierereduzierende Bedienelemente wie Motor und Steuerung für Rollläden, Jalousien, Fenster, Türen und Tore nachrüstet, kann mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen.
Technische Mindestanforderungen für die Förderung von Smarthome-Elementen
Damit die nachgerüsteten Bedienelemente von der KfW gefördert werden, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Bedienelemente der automatischen Steuerung müssen großflächig bemessen sein, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar sein.
In Frage kommen deshalb ausschließlich Kipp- und Tastschalter. Auch bewegungsabhängige Schalter sind zugelassen. - Die Montagehöhe der Bedienelemente muss auf einer Höhe zwischen 0,80 Metern und 1,10 Metern liegen.
- Zu den Raumecken müssen die Schalter einen Mindestabstand von 0,25 Metern aufweisen.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden.
Nicht nur Best Ager profitieren: Die Förderung ist altersunabhängig
Zusätzlich förderfähig sind alle Smart-Home-Elemente zur Orientierung und Kommunikation wie die automatische Steuerung von Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik, Sicherheitssystemen und Türkommunikation. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW (Programm 159). Den Antrag auf Förderung stellen Hausbesitzer über ihre Hausbank vor der Nachrüstung. Die Förderung erfolgt altersunabhängig, der Umbau kann also bereits vor dem Rentenalter beginnen. Sanierungstipps für Best Ager finden Sie hier.
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen (Programm 455). Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 5.000 Euro pro Wohneinheit). Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit).