Ab wann können Kinder aufs Rad?
Viele Familien unternehmen im Sommer gerne Fahrradtouren, bei denen sogar die Kleinsten mitkommen können. Wichtig ist jedoch, dass die Kinder selbstständig sicher sitzen können.
Da Babys besonders empfindlich auf Stöße und Erschütterungen reagieren, sollten Eltern sie erst ab etwa dem elften Monat in einem geeigneten Kindersitz bei Ausflügen mitnehmen. Auch dann müssen sie bereits selbstständig sitzen können.
Radfahren lernen
„Spätestens mit sieben Jahren müssen die Kleinen dann laut Straßenverkehrsordnung (StVO) auf ein eigenes Rad umsatteln. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit Behinderungen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Meist sind Kinder zwischen drei und vier in einem Alter, in dem sie selbstständig Fahrradfahren lernen können.“
Eltern sollten unbedingt auf eine sichere Umgebung achten, wie etwa einen leeren Parkplatz. Um den Straßenverkehr alleine zu bewältigen, empfiehlt Brandl zu warten, bis das Kind etwa acht Jahre alt ist. Erst dann haben die meisten Kinder die Fähigkeit, Gefahren und Situationen richtig einzuschätzen. „Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu allerdings nicht“, ergänzt die ERGO Juristin.
Video: Fahrradfahren lernen kinderfreundlich erklärt
Wo dürfen Kinder Radfahren: Gehweg, Straße oder Fahrradweg?
Erwachsene dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Gehweg radeln. Doch wie sieht das beim Nachwuchs aus? „Laut § 2 der Straßenverkehrsordnung sind Kinder bis zum achten Lebensjahr dazu verpflichtet, auf dem Gehweg oder einem baulich abgetrennten Radweg zu fahren“, so Brandl. „Machen Verschmutzungen, Schnee oder sonstige Hindernisse die Nutzung des Radwegs unzumutbar, erlauben Gerichtsurteile Radfahrern ausnahmsweise das Ausweichen auf die Fahrbahn.“
Kinder im Alter von acht bis zehn Jahren dürfen entscheiden, ob sie den Gehweg, den Radweg, die Fahrbahn oder darauf markierte Radfahr- oder Schutzstreifen nutzen. Ältere Fahrradfahrer dürfen den Gehweg nicht mehr benutzen und müssen stattdessen auf den Radweg, den Fahrradschutzstreifen oder die Fahrbahn ausweichen.
Weitere rechtliche Regelungen rund um Kinder auf dem Fahrrad
In der Regel ist der Nachwuchs nicht allein mit dem Fahrrad unterwegs. Wenn eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren ein höchstens achtjähriges Kind begleitet, darf auch sie den Gehweg nutzen. Diese Regelung gilt jedoch nur für eine Person.
„Eine weitere besondere Vorschrift: Fahren Kinder und gegebenenfalls der begleitende Radler auf dem Gehweg, sind sie dazu verpflichtet, beim Überqueren einer Straße abzusteigen“, sagt Brandl. „Und auch wenn der Nachwuchs noch keine acht Jahre alt ist, aber mit einem Lastenrad oder Kindersitz transportiert wird, berechtigt dies Eltern nicht zur Nutzung des Fußwegs.“
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält auch spezielle Regelungen für Autofahrer in Bezug auf Kinder. Laut § 3 müssen sie besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gegenüber Kindern sein.
Haftungsfragen
Trotz guter Vorbereitung auf den Straßenverkehr und die dort lauernden Gefahren können Kinder leicht abgelenkt sein und riskante Situationen möglicherweise nicht rechtzeitig erkennen, was schnell zu Unfällen führen kann. Laut § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Kinder bis zum Alter von sieben Jahren nicht für verursachte Schäden.
„Zwischen dem siebten und 18. Geburtstag können sie dann allerdings für Unfälle mit anderen Radlern, Fußgängern und Co. zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, um zu erkennen, dass sie etwas falsch machen. Ausnahme: Verursachen Kinder zwischen sieben und zehn Jahren einen Schaden bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen, haften sie nur bei vorsätzlichem Handeln“, erläutert die ERGO Juristin.
Eltern, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen bzw. verletzen, haften für Schäden, die ihr minderjähriges Kind beim Radfahren verursacht. Das erforderliche Maß an Aufsicht hängt von der Entwicklung des Kindes und den jeweiligen Umständen ab.