Strahlen- und Chemotherapie können sich negativ auf Mund und Zähne auswirken: Karies und Zahnfleischerkrankungen bis hin zu Kiefernekrosen können die Folge sein. Doch was viele Krebspatienten überrascht: Auch dann, wenn es sich bei den Schäden um direkte Folgen der Therapie handelt - die daraus resultierenden Kosten für Zahnersatz werden von den Krankenkassen meist nicht vollständig übernommen. Je nach zahnmedizinischer Diagnose wird nur ein Zuschuss in festgelegter Höhe gezahlt. Den Rest muss der Patient als Eigenanteil selber tragen.
Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums klärt auf
Fakt ist: Beim Zahnersatz gelten für Krebsbetroffene dieselben Regeln wie für alle anderen Versicherten. Auch dann, wenn Zähne durch die Krebsbehandlung geschädigt wurden oder sogar vor Beginn der Therapie gezogen werden mussten. Warum ist das so? Der Zahnersatz - anders als zum Beispiel ein Arztbesuch - ist keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums: "Es reicht also nicht, beim Zahnarzt einfach das Versichertenkärtchen zu zücken. Das Procedere ist aufwändiger und für alle Patienten identisch, völlig unabhängig davon, ob eine Krebserkrankung vorliegt oder nicht."
So erhält der Patient vor Beginn der zahnmedizinischen Behandlung von seinem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, in dem die Kosten für den Zahnersatz gelistet sind. Dieser "Kostenvoranschlag" ist bei der Krankenkasse einzureichen und stellt die Basis für die Berechnung des Zuschusses für die Behandlung dar. Grundsätzlich beträgt der Zuschuss der Krankenkasse 50 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Sie ist definiert als die gesetzlich festgelegte zahnmedizinisch notwendige Versorgung. Die anderen 50 % der Kosten müssen die Versicherten selbst tragen.
Übrigens: Für Implantate, also künstliche Zahnwurzeln, gibt es andere Regelungen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen für Krebspatienten nur bei streng geregelten Ausnahmefällen übernommen.
Bonusheft und Härtefälle
Der Zuschuss der Krankenkasse kann um 20 % steigen, wenn die Versicherten in den letzten fünf Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt waren und dies mit ihrem Bonusheft nachweisen können. Sind zehn Jahre dokumentiert, steigt der Zuschuss sogar um 30 %. Das Bonusheft ist beim Zahnarzt erhältlich. Je nach Höhe der Behandlungskosten kann der zu zahlende Eigenanteil für Patienten eine unzumutbare Belastung darstellen. Menschen mit geringem Einkommen haben dann die Möglichkeit, bei ihren Krankenkassen die Feststellung eines Härtefalls zu beantragen. Dabei müssen neben den Einnahmen auch die Ausgaben des Patienten offengelegt werden. Wird der Härtefall genehmigt, kann sich der Zuschuss der Krankenkassen auf bis zu 100% der Regelversorgung erhöhen. Auch hier gilt: Eine gesonderte Regelung für Krebspatienten gibt es nicht.
Wer kann unabhängig beraten?
- Kliniksozialdienste und Krebsberatungsstellen informieren und unterstützen beim Ausfüllen der Antragsformulare. Eine bundesweite Suche nach Postleitzahl und/oder Wohnort bietet der Krebsinformationsdienst hier.
- Die Patientenberatungsstellen der (Landes-)Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung zu allen Fragen der Zahnbehandlung durch zahnmedizinische Experten an. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten.
- Alle Zahnärztekammern haben Patientenberatungsstellen, ergänzt um Beratungsangebote wie denen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder der Verbraucherzentralen. Die Bundeszahnärztekammer stellt auf ihren Seiten eine Suchfunktion zur Verfügung. Darüber können Interessierte sich eine Auswahl der Beratungsstellen des jeweiligen Landes anzeigen lassen.
- Die Unabhängige Patientenberatung prüft Heil- und Kostenpläne und berät zur Möglichkeit von Krankenkassenzuschüssen.