Vor Abschluss eines Leasingvertrags, sollte dieser unbedingt genau geprüft werden, sonst kann es zu Nachforderungen der Leasinggesellschaft kommen, warnt der Auto Club Europa (ACE).

Fahrzeuge ab Schadstoffnorm 6 gelten heute als zukunftssicher. Damit sich Kauf-Interessierte vor Unwägbarkeiten absichern, empfiehlt der ACE eine Klausel in den Leasingvertrag aufzunehmen: Falls während der Laufzeit ein Auto wegen Fahrverbots nicht mehr in die Stadt fahren darf, und somit nur eingeschränkt genutzt werden kann, sollte die unentgeltliche Rückgabe oder zumindest eine Rückgabe zu fixen Konditionen geregelt sein.

Kaum Risiken mit Kilometerleasing

Das Kilometerleasing birgt laut ACE die geringsten Risiken, da die Leasingnehmer die vereinbarten Kilometer kennen und abschätzen können, ob Mehrkilometer hinzukommen. Oftmals gibt es eine im Vertrag vereinbarte Toleranz von Abweichungen; diese können zwischen 1500 bis 2500 Kilometern liegen. Beachtet werden sollte, dass je niedriger die Kilometerleistung bei Vertragsabschluss angesetzt ist, desto niedriger ist auch die monatliche Rate. Bei weniger gefahrenen Kilometern erhält der Leasingnehmer in der Regel eine Rückzahlung für die Minderkilometer. Wichtig ist auch, dass die vereinbarten Sätze für Mehr- oder Minderkilometer gleich hoch sind. Im Vertrag muss unbedingt eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern festgelegt sein.

Mann unterschreibt Auto-Leasing-Vertrag

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Den Vertrag sollte man vor dem Unterzeichnen genau prüfen.

Beim Restwertleasing Information im Vorfeld einholen

Beim Restwertleasing besteht die Gefahr von unrealistisch niedrigen Leasingraten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich davon nicht locken lassen, denn am Ende kann eine hohe Restwertausgleichszahlung auf sie zukommen. Deshalb beinhaltet das Restwertleasing nur schwer kalkulierbare Risiken. Verbraucher sollten beachten, dass sich während der Vertragslaufzeit der bei Vertragsabschluss kalkulierte Restwert verändern kann, beispielsweise aufgrund der aktuellen Marktlage. Aus diesem Grund sollte man sich im Voraus über den Restwert des Fahrzeugs, der auf dem Markt üblich ist, informieren, rät der ACE.

Das Restwertleasing mit Andienungsrecht birgt das größte Risiko, da hier vor allem der Leasinggebende besondere Rechte hat. Der Leasingnehmer kann dazu aufgefordert werden das Auto zu kaufen, wenn der tatsächliche Wert des Fahrzeugs bei Vertragsende geringer ausfällt als der Restwert. Im anderen Fall hat der Kunde aber kein Recht darauf, das Auto zu kaufen. Der Leasinggebende entscheidet am Ende, ob er das Fahrzeug zum Kauf anbietet oder nicht.

Kosten bei Mehrkilometern miteinberechnen

Beim Kilometerleasing sollte man sich vorab informieren, welche Kosten bei Mehrkilometern entstehen sowie bei Gebrauchspuren am Auto. Außerdem sollte man mehrere Leasing-Offerten miteinander vergleichen, um das beste Angebot für sich rauszuholen. Generell ist zu beachten, dass es bei der Rückgabe oft Streitigkeiten über den „vertragsgemäßen Zustand“ des Fahrzeugs gibt und gegebenenfalls Nachzahlungen für Beschädigungen drohen.