Mund und Zähne sind ein wichtiger Teil des Selbstbildes und haben eine große soziale Signalwirkung. Wichtige Funktionen, wie eine deutliche Aussprache und die Nahrungsaufnahme, hängen wesentlich vom Zustand der Zähne ab. Regelmäßige, jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt lohnen sich.
Verschiedene Arten von Zahnersatz
Wir werden nicht nur immer älter, sondern bleiben auch fitter. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach gut aussehenden und funktionstüchtigen Lösungen für das Gebiss. Mit Hilfe von Implantaten kann eine Totalprothese sicher befestigt werden. Das gilt auch für eine Teilprothese für Patienten mit einigen eigenen Zähnen im Gebiss. Hierbei lagert ein Kunststoff in Form eines Sattels auf der Schleimhaut, darauf ist der eigentliche Zahnersatz befestigt. Die gesamte Konstruktion ist mit Klammern, Geschieben oder Teleskopkronen mit den natürlichen Zähnen verbunden.
Doch was tun, wenn Patienten keine Zähne im Gebiss haben? Früher waren die berüchtigten Prothesen im Wasserglas Standard. Heute stellen sich Zahnmediziner die Frage, ob Implantate eine sinnvolle Alternative sind. Dies gilt vor allem dann, wenn durch konventionelle Mittel kein befriedigendes Ergebnis zu erzielen ist. Vor der Implantation wird die Knochendicke gemessen. Ist diese in ausreichendem Maße vorhanden, kann nach Abwägung aller gesundheitlichen Risiken eine Implantation durchgeführt werden. Sofern die Qualität des Kieferknochens nicht ausreicht, ist eine weitere Operation notwendig.
Bonusheft ist wichtig
Besuchen gesetzlich Versicherte ihren Zahnarzt regelmäßig einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung und lassen dies im Bonusheft vermerken, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz: Sind im Bonusheft jährliche Besuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen um 20 %. Haben die Versicherten über zehn Jahre jedes Jahr ihre Zahnarztpraxis besucht, erhöht sich der Festzuschuss um insgesamt 30 %. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten bis zu 100 %.
Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e. V., erklärt: „Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherten selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich sind.“ Zahnarztpraxen bewahren Befunde und Behandlungen über 10 Jahre auf und können Einträge auch nachträglich ergänzen oder ein neues Heft ausstellen, selbst wenn es einmal verloren gegangen ist.