Eine kontrollierte Wohnungslüftung sorgt für ein gesundes Raumklima nach einer energetischen Sanierung. Denn nach einer Dämmung und Sanierung sind viele Häuser so gut abgedichtet, dass nur noch wenig Außenluft von selbst eindringen kann. Obwohl dies die Wärmeverluste verringert, ist es dennoch wichtig, regelmäßigen Luftaustausch zu gewährleisten. Ein kontinuierlicher Luftwechsel ist erforderlich, um Gerüche, Schadstoffe und Feuchtigkeit effektiv zu regulieren.

Doch damit die Lüftungsanlage energieeffizient und unauffällig Frischluft bereitstellen kann, sollte diese nach Lüftungsexperte Claus Händel vom Fachverband Gebäude-Klima (FGK) gewisse Kriterien erfüllen. Der Experte klärt darüber auf, was das Lüftungssystem können sollte und mit welchen Kosten Sanierer rechnen müssen.

Video: Kurz erklärt – Zentrale Lüftungsanlage oder dezentrale Lüftungsanlage?

Diese Kriterien sollte die kontrollierte Wohnungslüftung erfüllen

Diese Punkte sind zentral für die Leistungsfähigkeit einer Lüftungsanlage. Wenn Hausbesitzer darauf achten, können sie sicher sein, dass ihre Wohnungslüftung richtig und energiesparend arbeitet:

  • Um eine ausreichende Frischluftzufuhr zu gewährleisten, sollte die Lüftungsanlage in der Lage sein, alle zwei bis drei Stunden die komplette Raumluft einmal auszutauschen.
  • Eine optimale Energieeffizienz erreicht die Wohnungslüftung durch hocheffiziente Gleichstromventilatoren.
  • Hochwertige Lüftungsanlagen von Qualitätsherstellern sind im Betrieb sehr leise und generell Schall-entkoppelt.

Was bringt mir eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung?

Mit diesem Tool können Sie sich Einsparpotenziale einer Lüftungsanlage für ihr Gebäude berechnen lassen:

WärmerückgewinnerCheck(extern)

Abluft, Zuluft, zentral, dezentral?

Abhängig von ihrer Funktion lassen sich Abluft- sowie Zu- und Abluftanlagen unterscheiden. Bei den Kosten einer Lüftungsanlage kommt es außerdem auf die Ausführung der Technik an.

Während dezentrale Systeme aus mehreren kleinen Ventilatoren bestehen, setzen sich zentrale Lüftungsanlagen aus dem Gerät und einem verzweigten Kanalnetz zusammen.

Kosten und Energieeinsparung für verschiedene Lüftungsanlagen

Die Kosten einer Lüftungsanlage unterscheiden sich von Haus zu Haus. Neben regionalen Preisunterschieden liegt das vor allem an der Anzahl der Personen und der Zahl der Wohnräume. Ein Überblick über die gängigen Lüftungssysteme zeigt, mit welchen Kosten Hausbesitzer kalkulieren müssen und welche Energieeinsparung die jeweilige Lüftungsanlage mit sich bringt.

  • Abluftanlage mit bedarfsgerechter Regelung:
  • Kosten: ca. 1.500 – 2.000 Euro / Energieeinsparung jährlich. 5 kWh/m²
  • Abluftanlage mit Wärmepumpe:
  • Kosten: ca. 10.000 – 13.000 Euro / Energieeinsparung jährlich 15 kWh/m²
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung:
  • Kosten: ca. 4.000 – 8.000 Euro / Energieeinsparung jährlich 20 kWh/m²
  • Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung über Wärmepumpe:
  • Kosten: ca. 10.000 – 13.000 Euro / Energieeinsparung jährlich 25 kWh.

Lüftungsanlage für den Abluftbetrieb

Bei einer Lüftungsanlage für den Abluftbetrieb wird die verbrauchte Luft aus Badezimmer und Küche abgesaugt, um zu verhindern, dass Gerüche und hohe Luftfeuchtigkeit in die anderen Wohnräume gelangen. Der dabei erzeugte Unterdruck ermöglicht es frischer Außenluft, durch spezielle Öffnungen in der Außenwand nachzuströmen. Diese Öffnungen sind so konstruiert, dass die kalte Luft gleichmäßig im Raum verteilt wird, ohne Zugerscheinungen zu verursachen.

Die Kosten einer Lüftungsanlage für den Abluftbetrieb variieren je nach Ausführung. Dezentrale Systeme bestehen aus mehreren einzelnen Ventilatoren, während zentrale Anlagen die Luft über einen Ventilator und ein verzweigtes Kanalnetz nach außen leiten. Obwohl zentrale Anlagen teurer sind, ermöglichen sie den Einsatz einer Wärmepumpe, die die Restwärme der Abluft nutzen kann, um das Heizungswasser oder das Trinkwasser zu erwärmen. Die Kosten für eine dezentrale Abluftanlage liegen in der Regel bei etwa 1.500 bis 2.000 Euro, während zentrale Anlagen mit etwa 2.000 bis 3.000 Euro im Einfamilienhaus zu Buche schlagen. Mit einer zusätzlichen Abluftwärmepumpe erhöhen sich die Kosten der Lüftungsanlage auf etwa 10.000 bis 13.000 Euro.

Komponenten einer Lüftungsanlage

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Eine Lüftungsanlage besteht aus mehreren Komponenten und sollte immer von einem Fachbetrieb eingebaut werden.

Lüftungsanlage für Zu- und Abluft

Eine Lüftungsanlage für Zu- und Abluft sorgt für einen vollständigen Luftaustausch in einem Gebäude. Frische Luft wird in Wohn- und Aufenthaltsräume geblasen, während verbrauchte Luft aus Küche und Bad abgesaugt wird. Wenn die Lüftungsanlage über eine Wärmerückgewinnungsfunktion verfügt, kann sie die Energie der verbrauchten Abluft nutzen, um die frische Außenluft vorzuwärmen. Dadurch wird der Komfort gesteigert und Heizkosten können eingespart werden.

Die Kosten einer Lüftungsanlage im Zu- und Abluftbetrieb hängen von der Art des Systems ab. Es gibt zentrale und dezentrale Anlagen. Zentrale Systeme bestehen aus einem Lüftungsgerät und einem verzweigten Kanalnetz, während in dezentralen Anlagen mehrere Einzelgeräte für den Luftaustausch sorgen. Die Kosten einer dezentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung liegen in der Regel bei etwa 2.500 bis 4.000 Euro, während eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zwischen 4.000 und 8.000 Euro kosten kann.

Luft strömt durch eine Lüftungsöffnung im Haus

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Im gedämmten Haus ist ein Lüftungskonzept unerlässlich, damit es nicht zu Schimmelbildung kommt.

Förderungen für Lüftungsanlagen

Die kontrollierte Wohnungslüftung ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil von energetischen Sanierungsmaßnahmen geworden. Sie gewährleistet eine regelmäßige Zufuhr von Frischluft und dient der Schimmelvorbeugung. Aus diesem Grund unterstützen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bank den Einbau einer Lüftungsanlage durch Förderprogramme. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, von einem Steuerbonus zu profitieren.

Den BAFA-Zuschuss im Bereich Anlagentechnik gibt es sowohl für die Erstinstallation einer Lüftungsanlage als auch für die Erneuerung einer vorhandenen Lüftung. Für die Förderung müssen sich die Kosten der Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen. Der Zuschuss für die Lüftungsanlage beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Lüftung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Der maximale Zuschuss beträgt damit 20 Prozent. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Auf einen Blick: BAFA-Zuschuss Anlagentechnik

Erstinstallation oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
Mindestkosten 2.000 Euro
Zuschuss für Lüftungsanlage 15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus Zusätzlicher Bonus von 5% bei Einbindung im individuellen Sanierungsfahrplan
Maximaler Zuschuss 20 % der förderfähigen Kosten
Energieberater Einbindung eines Energieberaters ist Pflicht
Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung 50 % der entstehenden Kosten

Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt (pro Jahr und Antrag). Wer teurere Einzelmaßnahmen plant, kann diese auf mehrere Jahre verteilen.

Lüftungsöffnung im Boden

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Oft sind die Öffnungen an der Decke, es gibt aber auch Lösungen im Boden.

Förderkredit für die Lüftungsanlage bei Effizienzhaus-Sanierung

Um einen Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt.

Auf einen Blick: Förderkredit bei Effizienzhaus-Sanierung

KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit"
Förderobjekt Lüftungsanlage bei Effizienzhaus-Sanierung
Maximaler Kreditbetrag 150.000 Euro
Tilgungszuschuss Maximal 20 Prozent des Kreditbetrags

Technische Mindestanforderungen als Voraussetzungen für die Förderung von Lüftungsanlagen

In Wohngebäuden werden gefördert:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme (Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt)
    Spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren: Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m³/h)
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, wenn ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) oder ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird.
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 % bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C) und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) erreicht wird 
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 % (bei 35 °C) bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird.

Zu den förderfähigen Kosten gehören darüber hinaus Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik.

Die Einhaltung der Anforderungen an Lüftungsanlagen muss durch eine Fachunternehmererklärung zusammen mit einer Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten auf Grundlage der DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6 dokumentiert werden. Die Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für das Gebäude beziehungsweise für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicherzustellen.

Die jeweiligen Anforderungen an die spezifische elektrische Leistungsaufnahme von Ventilatoren und an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen werden gleichwertig erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < –26 kWh/(m2 a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist. 

Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.

    Experten empfehlen die Kombination folgender Maßnahmen:

    • Die Erneuerung oder Erstinstallation einer Lüftungsanlage in Verbindung mit mindestens einer weiteren Maßnahme an der Gebäudehülle, wie z. B. dem Austausch von Fenstern, der Dachdämmung oder der Fassadendämmung.
    • Die Durchführung eines "Blower-Door-Tests" zur messtechnischen Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle nach der Sanierung.

    Auch im Winter für Lüftung sorgen

    Je kälter es draußen ist und je höher die Heiztemperatur eingestellt ist, desto trockener wird die Luft im Raum. Dabei hilft es auch nicht, die Fenster zum Lüften zu öffnen, denn die kalte Außenluft enthält nur sehr wenig Wasserdampf (absolute Feuchte). Diese ohnehin feuchtigkeitsarme Außenluft dringt ins Rauminnere ein, wird dort erwärmt und die relative Luftfeuchte sinkt weiter ab.

    Schluss mit trockener Raumluft - Tipps zur Belüftung für gesundes Wohnklima