Ob Arbeitsplatzwechsel, Praktikum oder Projekttätigkeit: Weil im Leben vieler Arbeitnehmer und international tätiger Fachkräfte temporäre Standortwechsel zum Standard geworden sind, vermieten Eigentümer immer häufiger ihre Wohnung vollmöbliert auf Zeit. So steht die eigene Wohnung nicht leer und Eigentümer bleiben flexibel. Dafür müssen aber die Anforderungen einer möblierten Vermietung erfüllt sein.
Je optimaler ein Apartment, eine Wohnung oder ein Haus an den Anforderungen einer möblierten Vermietung ausgerichtet ist, desto besser klappt die Vermietung, sagt Evelyne Lelowski, Expertin für möblierte Vermietungen.
1. Komplette Einrichtung und Ausstattung
Für eine erfolgreiche Vermietung ist es entscheidend, die Wohnung vollständig einzurichten und umfassend auszustatten. Die Zielgruppe reist häufig nur mit Koffern an und erwartet, dass es an nichts fehlt. „Viele reisen häufig nur mit Koffern an. Sie erwarten, dass neben der vollständigen Möblierung der Wohnung die Küche voll ausgestattet ist“, erläutert Evelyne Lelowski.
Das bedeutet, dass neben Möbeln auch Küchenutensilien wie Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen vorhanden sein sollten. Elektrogeräte wie Wasserkocher, Mikrowelle und Geschirrspüler gehören ebenfalls zur Basisausstattung. Eine Waschmaschine oder ein Waschtrockner in der Wohnung ist oft unverzichtbar. Bettwäsche, Handtücher und ein Staubsauger sollten ebenfalls bereitgestellt werden, damit die Mieter sofort einziehen können.
Video: Möblierte Wohnung - Was ist für Vermieter und Mieter zu beachten?
Die technische Ausstattung der Wohnung ist ebenfalls von hoher Bedeutung. Ein Highspeed-Internetanschluss über WLAN sowie Kabel- oder Satelliten-TV gehören inzwischen zum Standard und sind „ein Must-have“, so Lelowski weiter. Laut einer Studie bieten mittlerweile rund 90 Prozent der Vermieter kostenloses WLAN an, was für viele Interessenten ein entscheidendes Kriterium darstellt. Etwa 70 Prozent der möblierten Wohnungen sind außerdem mit einer eigenen Waschmaschine oder einem Waschtrockner ausgestattet.
Auch die Qualität und der Zustand der Einrichtung spielen eine Rolle – eine moderne, zeitgemäße Ausstattung erhöht die Chancen auf eine schnelle Vermietung. „Manchmal klafft das Urteil über Wertigkeit und Geschmack des Mobiliars zwischen Mieter und Vermieter weit auseinander. Vor allem sehr persönliche Gegenstände sind bei der möblierten Vermietung schwierig“, betont Lelowski. Ein professioneller Einrichtungsservice kann hierbei helfen, eine stimmige, neutrale und ansprechende Atmosphäre zu schaffen.
2. Flexible Mietdauer – sechs bis 36 Monate
Bei der Vermietung auf Zeit ist die Mietdauer ein wichtiger Aspekt. In Städten wie München gilt eine Vermietungsdauer von unter sechs Monaten schnell als Wohnraumzweckentfremdung, und auch in anderen Städten werden kurze Mietzeiträume kritisch betrachtet. Eine Mindestmietdauer von sechs Monaten ist daher ratsam.
„Je variabler der angebotene Zeitraum ist, desto leichter fällt es, einen passenden Mieter zu finden“, erklärt Norbert Verbücheln, Experte für temporäres Wohnen. Vermieter, die flexibel zwischen sechs und 36 Monaten anbieten, können ihre Chancen, einen passenden Mieter zu finden, erhöhen.
3. Attraktives Wohnumfeld
Das Umfeld spielt für Mieter auf Zeit eine große Rolle, da sie oft eine Wohnung suchen, in der sie sich auch kurzzeitig wohlfühlen können. Ein lebendiges Wohnumfeld mit Bars, Cafés und Restaurants gibt dem Mieter das Gefühl, das Stadtleben genießen zu können. „Kneipen, Cafés und Restaurants sorgen dafür, dass Mieter auf Zeit das Gefühl haben, das Stadtleben richtig genießen zu können“, erklärt Verbücheln.
Auch Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien tragen zur Attraktivität des Wohnumfeldes bei. Zusätzlich schätzen Mieter die Nähe zu Freizeit- und Sportmöglichkeiten wie Parks, Kinos, Schwimmbäder und Fitnesscenter.
4. Sehr gute ÖPNV-Anbindung
Für viele Mieter auf Zeit ist die Nähe zum Arbeitsplatz ein entscheidender Faktor, da berufliche Gründe meist der Hauptanlass für die Anmietung einer temporären Wohnung sind. Daher ist eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sehr wichtig. „Mehr als fünf Gehminuten zur nächsten U- oder S-Bahn-Station ist für Mietinteressenten bereits zu weit“, betont Verbücheln. Zentrale Wohnungen in Großstädten, die eine schnelle Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr bieten, sind besonders gefragt.
5. Mietvertrag abschließen
Unabhängig von der Dauer sollte ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden, um die Vereinbarungen festzuhalten und Missverständnisse zu vermeiden. Annett Engel-Lindner, Fachreferentin für Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD, weist darauf hin, dass ein schriftlicher Vertrag entscheidend ist: „Mit einer schriftlichen Fixierung der abgesprochenen Konditionen kann vermieden werden, dass es später zu Missverständnissen kommt oder verabredete Punkte unberücksichtigt bleiben.“
Viele Portale bieten juristisch geprüfte Mietvertragsvorlagen an, die heruntergeladen und angepasst werden können. Für Zeitmietverträge ist es wichtig, dass der Mieter sich ausweist und ein konkreter Befristungsgrund angegeben wird.
6. Kündigungsrechte bei möblierter Einliegerwohnung
Für Mieter von möblierten Einliegerwohnungen gelten grundsätzlich die gleichen Rechte und der gleiche Kündigungsschutz wie bei unmöblierten Wohnungen. Wenn der Mieter jedoch in möblierten Räumen innerhalb der Vermieterwohnung wohnt, hat der Vermieter das Recht, ohne speziellen Grund zu kündigen. Dabei gilt jedoch eine verlängerte Kündigungsfrist von drei Monaten.
7. Detailliertes Übergabeprotokoll
Beim Ein- und Auszug sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, das möglichst alle Details erfasst. Das Übergabeprotokoll dient dazu, festzuhalten, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, wie viele Schlüssel übergeben wurden, welche Zählerstände (Strom, Wasser, Gas) vorliegen und welche Ausstattung die Wohnung umfasst. Für möblierte Wohnungen ist eine Inventarliste sehr hilfreich, um das Mobiliar und technische Geräte zu dokumentieren. Besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände sollten einzeln aufgelistet werden – bei einem Fernseher beispielsweise auch das genaue Modell. Beide Parteien sollten das Protokoll unterschreiben, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.
8. Kaution und Zahlungsnachweis
Wie bei regulären Mietverträgen wird auch bei der Vermietung auf Zeit eine Kaution fällig, die zusammen mit der ersten Monatsmiete bis spätestens zur Wohnungsübergabe gezahlt werden sollte. Bei Barzahlungen empfiehlt es sich, eine Quittung auszustellen, um den Erhalt der Zahlung nachweisen zu können.
9. Besonderheiten für Makler und Hausverwaltungen
Wird der Mietvertrag außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen oder findet keine Besichtigung statt, greift ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Mieter, wenn es sich um ein Geschäftsverhältnis handelt. Sollte der Vermieter den Mieter nicht über das Widerrufsrecht informieren, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate. Diese Regelung ist besonders relevant, wenn die Vermietung durch einen Makler oder eine Hausverwaltung erfolgt.
10. Kontaktdaten für Notfälle bereitstellen
Da der Mieter in einer neuen Umgebung wohnt, ist es wichtig, dass er im Notfall schnell die richtigen Ansprechpartner erreichen kann. Daher sollten Vermieter ihrem Mieter die Kontaktdaten von zuständigen Personen wie dem Hausmeister oder der Hausverwaltung zur Verfügung stellen. So kann im Fall eines Wasserschadens oder anderer Notfälle schnell reagiert werden.
Durch das Berücksichtigen dieser Punkte wird die möblierte Vermietung auf Zeit für beide Parteien – Vermieter und Mieter – hoffentlich zu einer gut organisierten und positiven Erfahrung.