Die Bundesregierung will den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge stärker unterstützen. Hierfür sind zwei neue Förderangebote geplant – sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen. Gesamtvolumen: 900 Millionen Euro. Das Programm für private Ladestationen ist für 2023 mit 300 Millionen Euro bereits nach zwei Tagen ausgeschöpft. Die maximale Förderhöhe ging bis 10.200 Euro

Die KFW Baden-Württemberg schreibt auf ihrer Webseite: 

Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind ausgeschöpft

Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Das Förder­angebot ist bereits so stark in An­spruch genommen worden, dass die Förder­mittel ausgeschöpft sind. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.

500 Millionen Euro für private Stationen insgesamt

Das Programm richtete sich auf die Förderung der Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden. Dabei sollen Ladestation, Photovoltaikanlage und Speicher kombiniert gefördert werden. Das Programm ist insgesamt mit bis zu 500 Millionen Euro ausgestattet, sodass ab 2024 wieder 200 Millionen Euro über die staatliche Förderbank KfW zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Elektroauto vorhanden bzw. bestellt ist und dass alle drei Komponenten neu gekauft werden. Dann soll es laut der KFW bis zu 9.600 Euro Förderung geben. Wenn das E-Auto in der Lage ist bidirektional zu laden, also der Akku auch zur Stromspeicherung verwendet werden kann, gibt es noch mal 600 Euro obendrauf.

Das wird von der KfW gefördet (Solarstrom für E-Autos 442)

Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  •  der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  •  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  •  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  •  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrik­neu an.
  • Sie besitzen zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt. Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
    Quelle: KfW

alle weiteren Details hier

400 für Schnellladesäulen

Ein weiteres Förderangebot soll den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur finanziell unterstützen. Dabei wird auch ein Netzanschluss für den Betrieb gewerblich genutzter Pkw und Lkw berücksichtigt. Für das Programm ist ein Volumen von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro vorgesehen. Der Start soll noch im Laufe des Jahres erfolgen.

Finanziert werden sollen beide Programme über den Klima- und Transformationsfonds, einem Sondervermögen in Höhe von rund 35 Milliarden Euro. Abgewickelt werden sollen die Anträge über die staatliche Förderbank KfW. Wie hoch die Förderung individuell ausfällt, will das Bundesverkehrsministerium zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

Förderungen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können dort ansässige Firmen und Privatleute über die L-Bank, die Förderbank des Landes einen sogenannten BW-e-Solar-Gutschein beantragen. Damit gibt's dann:

  • Zuschüsse bis zu 1.000 € vollelektrischen Elektrofahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen und eingesetzt werden.
  • Pro Wallbox/Fahrzeug einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 €.

 Voraussetzung: Man muss über eine eigene Photovoltaik-Anlage verfügen. 

Die Stadt Stuttgart unterstützt bei der Einrichtung von Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge auf privaten Flächen.

Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000 € je Vorhaben. Dies kann sich zusammensetzen aus:

  • maximal 1.000 € je neu errichtetem Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur mit Strom versorgt wird
  • maximal 250 € je Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur potenziell mit Strom versorgt werden kann
  • maximal 5.000 € für die Ertüchtigung eines Netzanschlusses, für neue Ladeinfrastruktur
  • maximal 5.000 € für die Errichtung eines neuen Netzanschlusses für neue Ladeinfrastruktur.

Auch die Stadt Heidelberg fördert die Anschaffung privater Ladestationen:

  • Die Förderung bei Installation einer privaten Ladestation durch einen Elektro-Fachbetrieb erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (sog. Anteilsfinanzierung), maximal 1.000 Euro.

Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten, die für die Inbetriebnahme der Ladestation erforderlich sind. Die entstandenen Kosten sind von der antragstellenden Person nachzuweisen. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.