Die Deutschen werden immer älter. Damit steigt der Aufwand für die Pflege von hilfsbedürftigen Menschen. Die Pflegeversicherung hilft, die Kosten gerecht zu verteilen, denn alle Mitglieder von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen zahlen Beiträge. Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen lebt zu Hause.

Um häusliche Pflegeleistungen finanzieren zu können, können sie ein monatliches Pflegegeld beantragen.

Die Einstufung des Pflegegrads erfolgt nach einem Gutachten mittels eines Punktesystems. Hierbei werden Kriterien wie

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemfragen
  • Fähigkeiten zur Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte

berücksichtigt.

Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"
  • Pflegegrad 2: „in der Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“
  • Pflegegrad 3: „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
  • Pflegegrad 4: „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
  • Pflegegrad 5: „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und sehr hoher Pflegebedarf“

Tipp 1: Vier Wochen Auszeit für häusliche Pflege sind möglich

Das Geld kann komplett oder teilweise für private Pflegedienstleister ausgegeben werden, aber auch als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige gehen. Besondere Erleichterung stellt für Familienangehörige die Möglichkeit dar, eine zeitlich befristeten Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen – jedes Jahr können für bis zu vier Wochen „Auszeit“ genommen werden.

Tipp 2: Den richtigen Pflegegrad finden

Je nach dem Hilfsbedarf werden Pflegebedürftige von einem Gutachter in eine bestimmte Pflegestufe eingeteilt, nach der sich dann die finanzielle Unterstützung richtet. Bei schwerstem Pflegebedarf kann auch stationäre Pflege in Frage kommen. Grundsätzlich geht bei der Pflegeversicherung jedoch häusliche bzw. ambulante Pflege vor stationärer Aufnahme.

► Wie Sie erfolgreich einen Pflegegrad beantragen, lesen Sie hier!

Tipp 3: Beim Medizischen Gutachten alles angeben

Die Pflegekasse lässt ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten durch MEDICPROOF) anfertigen, um Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand festzustellen. Das geschieht bei einem Hausbesuch eines Gutachters, der vorher angemeldet wird. Der Gutachter stellt  den Bedarf für die persönliche Pflege fest. Dazu gehören Bereiche wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch die allgemeine Haushaltsführung.

Um den tatsächlichen Bedarf nachweisen zu können, empfiehlt sich für Angehörige das Anlegen eines „Pflegetagebuches“. Dort kann der tatsächliche Hilfsbedarf schriftlich festgehalten werden.

Gegen die Einstufung kann Widerspruch eingelegt werden, anschließend ist der Klageweg möglich.