Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen – und das bis 2040.

Konkret heißt das für alle Immobilienbesitzer, sei es privat oder gewerblich: Wer neu baut oder sein Dach grundlegend saniert, muss Strom von der Sonne erzeugen.

PV-Pflicht in BW: Wann greift sie?

Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn seit dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Die gesetzliche Grundlage – PV-Pflicht Verordnung im Wortlaut hier
Fragen und Antworten zur PV-Pflicht vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW

Download "Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht Ein Ratgeber für Ihre solare Zukunft" (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)

Ein zentrales Element ist die genaue Definition, was eine „grundlegende Dachsanierung“ überhaupt bedeutet bzw. beinhaltet.

Es heißt im Wortlaut: „Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“

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Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung enthält auch Bestimmungen für den Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit Photovoltaik-Anlagen, oder auch Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht. So entfällt die Pflicht, bei einer Dachsanierung eine PV-Anlage zu installieren, wenn deren Betrieb für den speziellen Einzelfall unzumutbar ist.

VIDEO Photovoltaik-Pflicht einfach erklärt

 „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“

Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das kleine Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.

Wie viel spart man durch eine PV-Anlage auf dem Dach?

Das Einsparpotenzial hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Größe der Anlage
  • Sonneneinstrahlung am Standort
  • Strompreis
  • Nutzung des erzeugten Stroms

Fachbetriebe erstellen eine umfassende Berechnung. Sie planen und installieren die für die jeweilige Situation passende Anlage mit einer entsprechenden Leistung.

Das →Solarkataster  gibt Auskunft über das Solarpotenzial auf Dachflächen in den unterschiedlichen Regionen.

Online-Tools zum Berechnen mit individuellen Werten (Beispiele – es gibt mehr!)

Solarrechner von energie-experten.org
PV-Anlagenrechner von solarserver.de

Das → Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat hier viele Informationen und weitere wichtige Links zusammengestellt.

Auch bestehende PV-Anlagen profitieren von den Änderungen des EEG

Die EEG-Umlage wurde komplett gestrichen. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt und auch „Ökostromumlage“ genannt und diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Somit benötigt die PV-Anlage keinen zusätzlichen Erzeugungszähler mehr. Ein solches Gerät misst die komplette erzeugte Strommenge. Durch den Wegfall der EEG-Umlage wird die Abrechnung beim Stromverkauf viel einfacher.

Ist eine PV-Anlage vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen worden, bleibt es bei den ursprünglichen Vergütungssätzen. Bei neuen Anlagen gelten die neuen, höheren Sätze. Außerdem wurde die technische Vorgabe abgeschafft, laut der man nur 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen durfte. Dies gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb gegangen sind.

Bestandsanlagen bis 7 kWp müssen diese Regelung künftig nicht mehr einhalten. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen aber weiterhin die entsprechende Programmierung beibehalten.

Video: Solardach-Pflicht für Wohnhäuser in BW

Man unterscheidet zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei Eigenversorgungsanlagen um PV-Anlagen, die Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Volleinspeiseanlagen übertragen den erzeugten Strom in das öffentliche Netz.

Einspeisvergütung für PV-Anlagen sinkt ab Februar 2024

Die Vergütungssätze sinken kontinuierlich. Sie orientieren sich an der Leistung und am Datum der Inbetriebnahme.

Eine genaue Berechnung der Einspeisvergütung können Sie mit dem → Tool beim Solaranlagenportal vornehmen!

Die Vergütung für ab Februar 2024 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen beträgt nur noch 8,11 Cent pro kWh, wenn deren Strom teilweise ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dieser Preis gilt bis zu einer Leistung von 10 kWp. Für darüberliegende Leistungen von Anlagen im Bereich von 10 bis 40 kWp sowie 40 kWp bis 100 kWp liegt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung mit 7,0 Cent und 5,8 Cent pro kWh für die jeweils darüber liegende Leistung unter den 8,11 Cent für die ersten 10 kWp. Ab einer Leistung von 100 kWp müssen Anlagenbetreiber den Strom direkt vermarkten.

Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist wichtig für die Höhe der Einspeisevergütung in den darauffolgenden 20 Jahren. Weil die Einspeisevergütung künftig aufgrund des EEG 2023 halbjährlich um 1 Prozent für Teil- wie Volleinspeisung sinkt, gilt das umso mehr.

Danach gibt es für ab August 2024 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen bis 10 kWp nur noch 8,03 Cent pro kWh, ab Februar 2025 sind es dann 7,94 Cent pro kWh. 20 Jahre nach der Inbetriebnahme erhalten Photovoltaik-Anlagenbetreiber eine vom Strommarktpreis abhängige Anschlussvergütung.

Quelle: anwalt.de

Was sollte man bei der Einspeisevergütung für PV beachten?

Die Verbraucherzentrale rät: Sind als Vergütungshöhe 13,4 bzw. 8,6 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp genannt, handelt es sich um „anzulegende Werte“. Diese werden ausbezahlt, wenn der Betreiber seinen Strom direkt an einen Direktvermarkter verkauft. Dies lohnt sich für kleinere Anlagen nicht.

Die o.g. Vergütungssätze stehen nicht direkt im Gesetzestext des EEG 2023, sondern werden aus verschiedenen Regelungen des Gesetzes errechnet.

Außerdem beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 der Umsatzsteuersatz beim Kauf einer PV-Anlage auf 0 Prozent – die Umsatzsteuer entfällt also und damit muss sie auch nicht mehr mit dem Finanzamt verrechnet werden. Und die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber ist ebenfalls umsatzsteuerfrei!

Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen

Zunächst seien die ortsunabhängigen Förderungen genannt:

Kfw

Leider wurden die Zuschüsse komplett eingestellt. Es gibt aber Kredite und Tilgungszuschüsse. Der Förderkredit 270. Man stellt den Antrag nicht bei der KfW, sondern der eigenen Bank. → Alle Infos dazu hier bei der KfW.

L-Bank

Im Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ gibt es zinsgünstige Darlehen ab 5.000 Euro aufwärts. → Alle Infos hier bei der L-Bank.

Die → Förderdatenbank der Landesenergieagentur KEA-BW listet Förderungen für sämtliche Vorhaben auf, nicht nur Photovoltaik.

Förderungen und Zuschüsse von Städten, Kommunen, Energieversorgern und Klima-Agenturen

In einigen Städten gibt es Zuschüsse für die Installation einer PV-Anlage. Folgende Liste ist beispielhaft und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Erfragen Sie unbedingt bei Ihrer Gemeinde, ob es Zuschüsse für Photovoltaik und Solar gibt – es lohnt sich auch bei kleineren Gemeinden!

Solarpflicht: Diese Städte in BW fördern PV-Anlagen

Mannheim

Basisförderung:

  • 100 €/kWp, max. 1.000 €

Premiumförderung:

  • Vollbelegung: 160 €/kWp, max. 2.400 €
  • Fassaden-PV: 200 €/kWp, max. 3.000 €
  • PV mit Begrünung: 250 €/kWp, max. 3.750 €
  • PV auf Denkmal: 300 €/kWp, max. 4.500 €
Heidelberg

Förderfähige Kosten auf 1.500 Euro begrenzt, Förderung 50 % der Kosten (maximal 750 Euro)

  • NUR Balkonmodule!
Karlsruhe
  • Zuschüsse werden erst ab 500 € Förderung gewährt
  • Nur für eigengenutzte Gebäude 250 €/kWp (maximal 2.500 € je Gebäude)
  • die Installation von Fassaden-PV-Anlagen und Hybrid-Modulen mit Photovoltaik- und
  • Solarthermie-Erzeugung (sog. PVT-Modulanlagen) zusätzlich je 100 € pro kWp (maximal 1.000 € je Gebäude)
  • Anlagen über 10 kWp: professionelle Steuerberatung im Zusammenhang mit der PV-Anlage maximal 500 €
Stuttgart
  • Zuschuss für begleitende Maßnahmen beim Bau der PV-Anlage (z.B. Gerüst) max. 350 Euro pro kWp, bei Fassadenanlage oder über Dachbegrünung bis zu 450 Euro pro kWp
  • Balkonmodule 100 Euro pro Anlage für Anschlusskosten
  • Stromspeicher 300 Euro pro kWh Speicherkapazität (je kWp installierter Leistung werden 0,8 kWh gefördert)
  • Für Elektroauto-Ladepunkt in Kombi mit PV bis zu 1.000 Euro
Ulm
  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) an Wohn- und Bürogebäuden 400 € je kWp
  • Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und als Parkplatzüberdachung 75 € je kWp
  • Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen 50 % bis zu 500 €
  • Stecker-PV-Anlagen 50 % bis zu 250 € je Wohneinheit
  • Mieterstrommodell 150 € je kWp
Freiburg
  • Steuerberatung 500 Euro
  • Förderhöhe 150 Euro pro kWp (min. 200 Euro, max. 1.500 Euro)
  • Ebenso für Batteriespeicher (150 Euro pro kWh nutzbare Speicherkapazität, max. 1.500 Euro)
Tübingen
  • 1 bis 5 kWp: 500 Euro
  • 5 bis 10 kWp: 750 Euro
  • über 10 kWp: 1.000 Euro
  • Norddach-Bonus
  • 1 bis 5 kWp: 750 Euro
  • 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro
  • über 10 kWp: 1.500 Euro

Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität! Erfragen Sie die Zuschüsse immer direkt bei Ihrer Kommune!

Zuschuss zur Dachsanierung (ohne PV)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude vergibt bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für eine energetische Verbesserung der Bausubstanz. Dazu zählt sowohl die Dachdämmung als auch für weitere nötige Maßnahmen (z.B. neue Dacheindeckung). Die Förderung muss beantragt werden, bevor man den Handwerksbetrieb beauftragt.

Für folgende Maßnahmen erhält man eine Förderung:

  • Ersatz, Erneuerung und Erweiterung des Dachstuhls oder von Teilen eines Dachstuhls
  • Erneuerung der Dachlattung
  • Einbau von Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
  • Austausch von Dachziegeln (inklusive Versiegelung), Abdichtungsarbeiten am Dach, inkl. Dachdurchgangsziegel (z. B. Lüftungs- oder Antennenziegel) und Schneefanggitter
  • Neueindeckung des Daches bzw. Dachabschluss bei Flachdach mittels Dachpappe, Schweißbahn etc.
  • Erhalt und Neuanlage einer Dachbegrünung
  • Änderung des Dachüberstands
  • Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche
  • notwendige Arbeiten an Antennen, Satellitenschüsseln, Elektrik, Blitzableiter
  • Schornsteinkopf neu einfassen (z. B. Kaminabdeckung, Kaminverkleidung)
Haus mit Solarzellen auf Dach und Garage

altrendo images/Stockbyte/Thinkstock

Einige Städte gewähren Zuschüsse, wenn man eine PV-Anlage auf dem Dach installiert. Nachfragen lohnt sich!

Energieberater ins Boot holen

Erster Ansprechpartner ist der Energieberater. Er hilft bei der Antragsstellung und kennt sich bestens in der Materie aus.

Bei einer Dachsanierung bzw. einer neuen Dacheindeckung kann man einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war (iSFP-Bonus).

Sind Dachdämmung und Dacheindeckung dagegen Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, bieten sich die günstigen Förderkredite der KfW an. Im → KfW-Programm "Wohngebäude Kredit - 261" ist eine hohe Förderung aus günstigem Kredit plus Tilgungszuschuss möglich. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.

Video: PV-Anlage Pflicht - das ist neu im Klimaschutzgesetz

Dach mit PV: Vorab-Beratung für maximale Förderung

Eine gute Beratung ist unerlässlich, um maximal zu sparen! Wenden Sie sich an Ihren Energieberater und lassen Sie eine Auflistung erstellen, welche Förderungen und/oder Kredite für Ihren speziellen Fall infrage kommen!

„Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen.

Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.

Darf bzw. kann eine PV-Anlage abgelehnt werden?

Grundsätzlich sind alle PV-Anlagen anmeldepflichtig, auch wenn sie nur wenig Leistung erbringen. Dass die Installation einer Solaranlage nicht genehmigt wird, kann in diesem Sinne nicht vorkommen – die Netzbetreiber müssen die Anlage an das Versorgungsnetz anschließen. Die installierende Firma muss die Abnahme und die Einspeiszulage durch die Energieversorgungsunternehmen (EVU) beantragen.

Der Netzbetreiber kann den Betrieb ablehnen, wenn

  • Das Netz überlastet ist
  • Der Zähler nicht abgenommen worden ist
  • Die Messentgelte nicht eindeutig geregelt sind
  • Der Antrag für die Einspeisezulage nicht fristgerecht eingegangen ist.

Dies sind aber eher Rahmenbedingungen – grundsätzlich darf jeder, der möchte, eine PV-Anlage bei sich auf dem Grundstück installieren. Die Kommunen oder Gemeinden dürfen ein solches Vorhaben nicht ablehnen. Sollte beispielsweise die Dachfläche ungeeignet sein, darf man die Anlage auch im Garten aufstellen. Denn der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat momentan eine hohe Priorität.

Installation einer Photovoltaikanlage

iStock/Thinkstock

Fachhandwerker kümmern sich um die ordnungsgemäße Installation der PV-Anlage.

Dachdecker oder Elektriker: Ich will eine PV-Anlage auf dem Dach installieren – wer hilft mir?

Beide! Denn wer investiert und sein Dach saniert, hat ja nun diese Pflicht. Und wer eine PV-Anlage installiert, sollte gleich das Dach checken und eventuelle Reparaturen durchführen lassen.

Wird eine PV-Anlage nach den geltenden Fachregeln installiert, kann sich der Bauherr in der Regel 20 Jahre lang an klimafreundlichem Strom durch Sonnenenergie erfreuen. Weitere Voraussetzung für einen störungsfreien Ablauf ist zudem eine koordinierte Abstimmung zwischen dem Dachdecker- und Elektrohandwerk.

Bereits bei der Planung ist der Dachdecker-Innungsbetrieb die erste Wahl, denn seine Mitglieder bilden sich regelmäßig weiter, um ihre Kunden und Kundinnen fachkundig beraten zu können. So wissen sie, welche Dächer geeignet sind, ob Indach- oder Aufdachsysteme die bessere Variante sind, wie es sich mit innovativen Solarziegeln verhält, oder informieren über Systeme zum Energie-Gebäudemanagement. Auch mit Fördermaßnahmen kennen sie sich aus. Neben einer funktionierenden Stromerzeugung soll sich eine PV-Anlage auch harmonisch ins architektonische Gesamtkonzept einfügen. Der Umgang mit traditionellen und modernen Baumaterialien, die Ausführung von Wärmedämmungen und energiesparenden Maßnahmen an der gesamten Gebäudehülle gehören zu den täglichen Aufgaben des Dachdeckers.

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