Der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist wichtig, um flächendeckend Lademöglichkeiten anbieten zu können. Das bisherige Programm für private Ladestationen war äußerst beliebt und war 2023 und 2024 praktisch sofort (innerhalb von zwei Tagen!) ausgeschöpft.
Für 2025 ist die Lage aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl noch nicht sicher. Stand Mitte Januar 2025 gibt es keine Bundesförderung in diesem Bereich. Es lohnt sich allerdings immer, bei der Stadt/Gemeinde nachzufragen, ob es individuelle Fördermöglichkeiten oder Zuschüsse gibt.
Privatpersonen, die sich am Haus eine Ladestation für ihr eigenes Auto anbringen lassen wollen, müssen diese also grundsätzlich selbst bezahlen, auch wenn der Strom dafür von der PV-Anlage auf dem eigenen Dach kommt. Wer eine PV-Anlage betreibt und sein vorhandenes E-Auto zu Hause laden will oder sich ein neues kauft, kommt eventuell für den BW-e-Solar-Gutschein der L-Bank infrage - mehr dazu weiter unten.
Betriebe können sich allerdings für eine Förderung des Landes Baden-Württemberg qualifizieren, wenn sie Ladepunkte einbauen. Mit Charge@BW gibt es eine Fördermöglichkeit für Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Förderung Charge@BW umfasst Elektroinstallationen in WEG für den Anschluss von Ladepunkten und die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt einheitlich 40 Prozent bis maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz in WEG beziehungsweise öffentlich zugänglichem Ladepunkt (Mindestbewilligungssumme: 5.500 Euro).
BW-e-Solar-Gutschein
(Private) Betreiber einer PV-Anlage, die ein E-Auto haben oder es anschaffen und es zu Hause laden wollen, sollte prüfen, ob der BW-e-Solar-Gutschein der L-Bank infrage kommt:
- Ziel: Anreiz für den Erwerb von Elektrofahrzeugen und deren Nutzung mit regenerativer Stromversorgung.
- Förderung: Zuschüsse bis zu 1.000 € für vollelektrische Elektrofahrzeuge (batterie- oder brennstoffzellenelektrisch), die in Baden-Württemberg zugelassen und eingesetzt werden.
- Wallbox Förderung: Zuschuss bis zu 500 € pro Fahrzeug für die Anschaffung und Installation einer Wallbox, die über eine Photovoltaikanlage versorgt wird.
Förderfähige Fahrzeuge:
- PKW
- Vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge
- Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (EG-Fahrzeugklassen L6e, L7e, M1, N1)
Voraussetzungen:
- Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre oder entsprechend der Leasingdauer (mindestens 12 Monate) in Baden-Württemberg zugelassen sein und dort überwiegend verkehren.
- Ladeinfrastruktur muss mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung am definierten Ort in Baden-Württemberg betrieben werden.
- Förderung für maximal 100 Fahrzeuge pro Jahr.
- Wallbox wird nur in Verbindung mit einem Fahrzeug gefördert.
- Eigenleistungen und herkömmliche Haushalts- und Industriesteckdosen sind nicht förderfähig.
- Planung, Genehmigungsprozess und Betriebskosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Nachrüstungen, Ersatzbeschaffungen, mobile Ladestationen und mobile Ladekabel sind nicht förderfähig.
- Fahrzeuge mit einer Spitzenleistung über 160 kW werden nicht gefördert.
- Vorhaben zur Erzielung von Nettobeträgen durch Fördergelder sind ausgeschlossen.
Förderungen in Baden-Württemberg
Die Stadt Stuttgart (→ Infos zur Förderung in Stuttgart hier) unterstützt bei der Einrichtung von Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge auf privaten Flächen.
Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000 € je Vorhaben. Dies kann sich zusammensetzen aus:
- maximal 1.000 € je neu errichtetem Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur mit Strom versorgt wird
- maximal 250 € je Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur potenziell mit Strom versorgt werden kann
- maximal 5.000 € für die Ertüchtigung eines Netzanschlusses, für neue Ladeinfrastruktur
- maximal 5.000 € für die Errichtung eines neuen Netzanschlusses für neue Ladeinfrastruktur.
Auch Heidelberg(→Infos zur Förderung in Heidelberg hier) fördert die Anschaffung privater Ladestationen:
- Die Förderung bei Installation einer privaten Ladestation durch einen Elektro-Fachbetrieb erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (sog. Anteilsfinanzierung), maximal 1.000 Euro.
Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten, die für die Inbetriebnahme der Ladestation erforderlich sind. Die entstandenen Kosten sind von der antragstellenden Person nachzuweisen. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO₂-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Wichtig für Gewerbe: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Seit dem 1. Januar 2025 traten neue Anforderungen in Kraft. Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen dann mindestens einen Ladepunkt bereitstellen. Bei größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen ist jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten, und es muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.